Interpellation Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, Flo Vock, SP, Baden, Lelia Hunziker, SP, Aarau, betreffend Gleichstellung und Chancengleichheit in Führungspositionen in der kantonalen Ver-waltung und den Gerichten

Text und Begründung:

Die Bundesverfassung verlangt in Art. 8 Abs. 3 BV, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Der Kanton Aargau ist der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beigetreten. Gemäss dem Text der Charta kommt dem öffentlichen Sektor in der Förderung der beruflichen Gleichstellung und der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung eine Vorbildfunktion zu.

Lohngleichheit ist nur ein Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Ein weiteres Anliegen ist die Chancengleichheit, eine Führungsposition unabhängig vom Geschlecht zu erhalten bzw. auszuüben.

Der Regierungsrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie das Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen im Kanton ausgestaltet ist und wie hoch der Anteil von Teilzeitarbeit (Erwerbsarbeit unter 80%) von Frauen und Männern in Führungspositionen im Kanton Aargau ist.

Insbesondere hat der Regierungsrat in seiner Antwort konkret aufzuzeigen, wie viele Frauen und Männer in den nachfolgenden Bereichen angestellt sind und wie viele Teilzeitanstellungen (Erwerbsarbeit unter 80%) in diesen Positionen tatsächlich von Männern und Frauen vorliegen. Die Bezeichnung der Positionen wurde der Verordnung zum Einreihungsplan entnommen:

  1. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 9 Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
  2. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 10 Stabsbereichsleiterinnen und Stabsbereichsleiter
  3. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 11 Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter
  4. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 12 Abteilungsleiterinnen und Abtei-lungsleiter
  5. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 13 Generalsekretärinnen und Gene-ralsekretäre
  6. Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
  7. Polizeifunktionen Ziff. 3 Dienstchefinnen und Dienstchefs
  8. Polizeifunktion Ziff. 4 Abteilungschefin Abteilungschef
  9. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 4 Leiterinnen und Leiter Staatsanwaltschaft der Bezirke
  10. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 5 Leiter / Leiterin Kantonale Staatsanwaltschaft
  11. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 6 Oberstaatsanwältin / Oberstaatsanwalt
  12. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 7 Leiter / Leiterin Jugendanwaltschaft
  13. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 8 Leiter Oberstaatsanwaltschaft

Gleichzeitig wird der Regierungsrat gebeten für die genannten Positionen konkret aufzuzeigen, in welchem Umfang diese konkreten Positionen in Teilzeitarbeit wahrgenommen werden (bis zu 80%), dabei ist auch aufzuzeigen, wie viele Männer und wie viele Frauen effektiv Teilzeitanstellungen inne haben und in welchem Umfang (Prozentangabe) diese Teilzeitanstellung ausgeübt wird.

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