Text und Begründung:
Menschen mit einer Gehbehinderung sind auf Parkfelder angewiesen, die nahe am Zielort liegen. Eigens für sie markierte Parkfelder sind mit einer Karte für Parkierungserleichterung nutzbar. In der Praxis werden solche Felder auch von Menschen ohne Gehbehinderung und ohne eine solche Karte belegt, was ihrem beabsichtigten Zweck zuwiderläuft. Die Interpellanten bitten den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist zuständig für die Kontrolle von kantonalen, kommunalen und privaten (aber vom Gesetz-geber vorgeschriebenen) für Gehbehinderte reservierte Parkfelder?
- Ist die Parkierung auf diesen Parkfeldern gesetzlich so klar geregelt, dass Kontrollen effektiv durchführbar sind? Braucht es für eine Parkierung den genannten Sichtausweis, genügt ein Roll-stuhl-Aufkleber, dürfen als solche gekennzeichnete Rollstuhl-Taxis immer parken und wie werden Transporte durch dritte ohne solche Belege beurteilt?
- Mit welcher Intensität wird die gesetzeskonforme Parkierung auf den für Gehbehinderte reservier-ten Parkfeldern kontrolliert? Wie viele Bussen wurden in den letzten Jahren diesbezüglich ausge-sprochen?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, Parkfelder für Gehbehinderte auffälliger zu mar-kieren, vergleichbar mit den Mobility- und E-Parkplätzen, damit sie für die Berechtigten freigehal-ten werden?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, Parkfelder für Gehbehinderte mit einer konkreten Bussandrohung bei Missbrauch zu beschildern?