Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Lelia Hunziker, Aarau) vom 22. März 2022 betreffend Freiwilligkeit von gendergerechter Sprache in der schriftlichen Kommunikation bei der Kantonsverwaltung sowie in den Kantonsschulen

Text

Der Regierungsrat wird beauftragt, die sprachlichen Weisungen von 2005, respektive von 2021 da-
hingehend zu überarbeiten, dass es kantonalen Stellen und Schulen erlaubt sei, in einer geschlech-
tergerechten Sprache Diversität abzubilden.

Begründung

“Was als «korrekte» Schreibweise gilt und in der Schule und wä hrend der Ausbildung vermittelt wird,
unterliegt einem stetigen Wandel. Nicht nur die Sprache als solche ä ndert sich im Laufe der Zeit,
sondern auch die Ansprüche an durch Sprache vermittelte gesellschaftliche Realitä ten.” Studie Ge-
schlecht und Identität, geschlechtergerechter.ch, Sotomo, Dezember 2021

Der Kanton beruft sich heute auf die sprachlichen Empfehlungen des Bundes und auf dessen Wei-
sung aus dem Jahr 2005. Darin ist geregelt, wie in amtlichen Publikationen kommuniziert werden
soll. Diese wurden 2021 überarbeitet. Gemäss heutigen Weisungen ist es nur erlaubt Paarformen
(Schülerinnen und Schüler), geschlechtsabstrakte Formen (versicherte Personen) oder geschlechts-
neutrale Formen (Versicherte) zu verwenden. Die offizielle Schweiz kennt bis heute nur zwei Ge-
schlechter, Mann und Frau. Anders als andere Länder (Deutschland seit 2017, Österreich seit 2018)
kennt die Schweiz rechtlich noch kein drittes Geschlecht. Die Fraktion der SP ist der Meinung, dass
der Ausdruck von Diversität in der Sprache nicht verboten werden darf. Eine diversitätssensible
Sprache steht im Fokus der gesellschaftlichen Forderung für Gleichstellung und Chancengleichheit.
Am 26. September 2021 hat die Schweizer Bevölkerung die Ehe für alle mit einem Mehr von 64,1 %
Ja-Stimmen angenommen. Aus diesem Resultat kann gefolgert werden, dass es den Schweizerin-
nen und Schweizern ein grosses Anliegen ist, Diversität leben und abbilden zu dürfen. So, wie es § 8
der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot) ebenfalls fordert.


Aus all den genannten Gründen fordert die SP den Regierungsrat auf, seine Weisungen betreffend
gendergerechte Sprache zu überdenken und die Möglichkeit zu schaffen, dass Diversität in der Spra-
che abgebildet werden darf. Kund*innen orientierte Unternehmungen nutzen geschlechtergerechte
Sprache. So gibt es bereits heute Grossunternehmen deren schriftliche Kommunikation mit dem
Doppelpunkt (Besucher:innen) funktioniert. Der Kanton Aargau wäre somit wirtschaftsfreundlich und
innovativ und am Puls der Zeit.


Die Fraktion der SP fordert, dass Mitarbeiter*innen der kantonalen Verwaltung und Studierenden der
Kantonsschulen kein Nachteil daraus erwachsen darf, wenn sie in der schriftlichen Kommunikation
geschlechtergerechte Sprache (z. B. Genderstern, Doppelpunkt, Gender_Gap, Gender Mediopunkt)
verwenden und damit die Realität abbilden.

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