Vorstösse für Aufarbeitung, Opferschutz und gleiche Rechte

Die SP Aargau reicht ein aufeinander abgestimmtes Paket aus fünf Motionen, einem Postulat und einer Interpellation ein. Der Missbrauchsfall Untersiggenthal muss lückenlos aufgearbeitet werden. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen und institutionellen Lücken im Schutznetz geschlossen werden, durch die Gewaltbetroffene zusätzlich benachteiligt und gefährdet werden können.

Die beiden betroffenen Frauen wurden mutmasslich über lange Zeit schwer missbraucht. Als sie Schutz und Unterstützung brauchten, wurde die Hilfe, die ihnen zugestanden hätte, teilweise verwehrt. Statt ordentlicher Sozialhilfe wurde zeitweise nur Nothilfe ausgerichtet; zugleich stand ihr weiterer Aufenthalt in der Schweiz infrage. Der inzwischen vorliegende Entscheid des Verwaltungsgerichts hat zentrale Entscheide korrigiert. Für die SP Aargau ist klar, dass es hier nicht nur um einen einzelnen Fehlentscheid geht. Die Schutzmechanismen an den Schnittstellen zwischen Polizei, Opferhilfe, Sozialdiensten, Gemeinden, Migrationsamt und kantonalen Departementen haben nicht funktioniert.

«Wer Gewalt erlebt, darf nicht auch noch befürchten müssen, wegen der Flucht aus der Gewalt die Existenzsicherung oder das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Wenn Geschlecht, Migrationsstatus, wirtschaftliche Abhängigkeit sowie sprachliche und rechtliche Hürden ineinandergreifen, entsteht eine besonders schwere Form der Mehrfachdiskriminierung. Der Staat muss diese Spirale durchbrechen», sagt Mia Jenni, Grossrätin der SP Aargau.

Die externe Untersuchung muss transparent klären, welche Informationen wann bei welcher Stelle vorhanden waren, weshalb sie nicht zu wirksamem Schutz führten und wo Verantwortung liegt. Gleichzeitig dürfen offenkundige Lücken nicht bis zum Abschluss der Untersuchung bestehen bleiben. Das Vorstosspaket verbindet deshalb Aufarbeitung mit sofort anzugehenden strukturellen Konsequenzen.

Unabhängig aufarbeiten und Kontrolle stärken

Eine unabhängige Untersuchung soll Schutz-, Informations- und Unterstützungspflichten, Informationsflüsse und Entscheide aller beteiligten Stellen prüfen. Sie muss die Mehrfachdiskriminierung ausdrücklich einbeziehen, sämtliche relevanten Unterlagen sichten und die Betroffenen anhören. Die Ergebnisse sollen der zuständigen Kommission vorgelegt und öffentlich eingeordnet werden.

 

Unabhängige Ombudsstelle für Kanton und Gemeinden

Eine kostenlose und niederschwellig zugängliche Ombudsstelle soll Betroffene beraten, Behördenhandeln prüfen, vermitteln und wiederkehrende strukturelle Probleme sichtbar machen. Sie ergänzt den Rechtsweg, ohne Gerichte oder bestehende Rechtsmittel zu ersetzen.

Opferschutz verbindlich vor migrationsrechtliche Nachteile stellen

«Die Betroffenheit von häuslicher, sexualisierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt soll kantonal als schwerwiegender persönlicher Härtefall anerkannt werden. In solchen Fällen soll der Kanton auf ein Wegweisungsverfahren verzichten», so Selena Rhinisperger, Grossrätin der SP Aargau. Meldungen von Sozialdiensten müssen bei Hinweisen auf Gewalt mit einer Einschätzung der Opferhilfe verbunden werden. Gewaltbedingter Sozialhilfebezug darf nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen; Betroffenen ist ordentliche Sozialhilfe, statt bloss Nothilfe auszurichten. Der Beizug der Opferhilfe soll verbindlich werden. Betroffene müssen in verständlicher Sprache über ihre Rechte informiert werden; bei Bedarf sind Dolmetschende beizuziehen. Zudem verlangt die SP eine finanzierte rechtliche Fachbegleitung und eine verlässliche Begleitung von der Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Nothilfe ist kein Ersatz für Sozialhilfe

Nothilfe ist das absolute Minimum zur Existenzsicherung. Sie darf weder zur Kostenvermeidung noch zur Steuerung des Aufenthalts eingesetzt werden. Das Postulat von Lea Schmidmeister verlangt deshalb verbindliche kantonale Kriterien für die Abgrenzung zwischen Nothilfe und regulärer Sozialhilfe. Zudem sollen Verfügungen verständlich über die unentgeltliche Prozessführung informieren, Beschwerden bei der Beschwerdestelle SPG in existenzbedrohenden Situationen rascher behandelt, vorsorgliche Leistungen bis zum Entscheid ermöglicht und der Zugang zu kostenlosem Rechtsbeistand verbessert werden.

«Wer sich in einer existenzbedrohenden Notlage befindet, kann nicht monatelang auf einen Entscheid warten. Nothilfe darf nicht anstelle von Sozialhilfe ausgezahlt werden, wenn ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Es braucht klare kantonale Regeln, rasche Verfahren und einen Zugang zum Recht, der nicht vom eigenen Portemonnaie abhängt», sagt Lea Schmidmeister, Grossrätin der SP Aargau.

«Aufarbeitung darf kein Schlussstrich sein. Sie muss zeigen, was geschehen ist und wer wofür Verantwortung trägt. Gleichzeitig müssen wir jetzt die Regeln so ändern, dass Schutz nie wieder vom Aufenthaltsstatus, von Sprachkenntnissen oder von der zufällig zuständigen Gemeinde abhängt», sagt Lelia Hunziker, Grossrätin der SP Aargau. Ausserdem: «Nun muss aufgearbeitet werden, wieviele ähnlich gelagerte Entscheide es im MIKA gab und wie viele Personen davon betroffen sind.»

«Die Istanbul-Konvention verpflichtet staatliche Stellen, Gewaltbetroffene wirksam, koordiniert und diskriminierungsfrei zu schützen. Die SP Aargau erwartet, dass die Vorstösse rasch behandelt werden und die Erkenntnisse der externen Untersuchung anschliessend konsequent in weitere verbindliche Verbesserungen einfliessen», meint Lucia Engeli, Co-Präsidentin SP Aargau.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Lucia Engeli

Lucia Engeli

Grossrätin Aarau

Lelia Hunziker

Lelia Hunziker

Grossrätin Aarau

Mia Jenni

Mia Jenni

Grossrätin Baden & Co-Fraktionspräsidentin

Selena  Rhinisperger

Selena Rhinisperger

Grossrätin Baden

Lea Schmidmeister

Lea Schmidmeister

Grossrätin Baden

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