Religiöse Zugehörigkeit darf kein Ausschlusskriterium für den Staatsdienst werden

Die SP Migrant:innen Aargau lehnen neue Vorschriften zu religiös geprägten Kleidungsstücken für Angestellte der öffentlichen Hand ab. Die Neutralität des Staates verlangt neutrales Handeln seiner Mitarbeitenden – nicht die Unsichtbarkeit ihrer religiösen Identität.

Der Aargauer Grosse Rat beschäftigte sich heute mit einem Vorstoss von Roland Haldimann (EDU) und weiteren Mitunterzeichnenden, der eine Regelung zum Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke durch Angestellte der öffentlichen Hand verlangt.

Die SP Migrant:innen Aargau sehen dafür keinen ausgewiesenen Handlungsbedarf. «Wer für den Kanton, eine Gemeinde oder eine öffentliche Institution arbeitet, muss alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung gleichbehandeln und die geltende Rechtsordnung respektieren», betont Theepika Shanmugarasa Krishnathasan, Co-Präsidentin der SP Migrant:innen. Entscheidend ist dieses Verhalten – nicht die persönliche religiöse Zugehörigkeit.

Eine formal allgemeine Regelung mit sehr konkreter Wirkung

Die Motion spricht allgemein von religiös geprägten Kleidungsstücken und betrifft damit grundsätzlich verschiedene Religionen und Symbole. Die öffentliche Diskussion über solche Verbote konzentriert sich jedoch in besonderem Mass auf das muslimische Kopftuch. Gerade deshalb ist Zurückhaltung geboten. Eine muslimische Frau darf nicht allein deshalb als weniger neutral betrachtet werden, weil ihre religiöse Zugehörigkeit sichtbar ist. Dasselbe muss für Angehörige anderer Religionen gelten. «Ein liberaler Staat beurteilt seine Angestellten danach, wie sie ihre Aufgabe erfüllen – nicht nach einem Kleidungsstück», hielt Grossrat Stefan Dietrich im Namen der SP- Fraktion fest.

Integration gelingt durch Teilhabe

Für die SP Migrant:innen wäre es das falsche Signal, Menschen einerseits zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration aufzufordern und ihnen andererseits aufgrund sichtbarer religiöser Merkmale den Zugang zu Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu erschweren. Der öffentliche Dienst sollte die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln können, solange seine Mitarbeitenden ihre Funktion professionell und neutral ausüben.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Theepika  Shanmugarasa Krishnathasan

Theepika Shanmugarasa Krishnathasan

Co-Präsidentin SP Migrant:innen Aargau

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