Ein Kinder- und Jugendhilfegesetz ist im Kanton Aargau besonders wichtig, weil die ambulante Kinderhilfe uneinheitlich geregelt ist und eine übergeordnete gesetzliche Grundlage immer noch nicht existiert.
Begründung:
- Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte im Kanton Aargau haben Anspruch auf Chancengerechtigkeit und Beratung und Unterstützung – unabhängig von Wohnort und finanziellen Möglichkeiten.
- Die Arbeiten am Kinder- und Jugendhilfegesetz, das 2021 vom Grossen Rat in Auftrag gegeben wurde, sind so weit fortgeschritten, dass die Anhörung im 2026 stattfinden kann.
- Mit der Streichung wird ein politisch breit abgestütztes Anliegen das auch von der Regierung klar unterstützt wird, ohne vertiefte Diskussion zunichte gemacht.
- Erfahrungen aus anderen Kantonen sowie zahlreiche Studien zeigen klar: Jeder Franken, der in die Prävention investiert wird, spart sich später mehrfach ein – durch geringere Sozialkosten, weniger Sonderschulplätze und bessere Bildungs- und Berufschancen.
Ein kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz würde:
- Bestehende Lücken schliessen
- auf Prävention statt Intervention setzen
- Angebote, Finanzierung und Qualitätsstandards vereinheitlichen
- Fehlanreize beseitigen und eine ausreichende Versorgung sicherstellen
- regionale Unterschiede reduzieren und die Koordination verbessern
- die statistische Grundlage für wirksame Massnahmen schaffen
Warum jetzt handeln?
- Die gesellschaftlichen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche nehmen zu: psychische Belastungen, soziale Auffälligkeiten und Anforderungen im Bildungsbereich.
- Andere Kantone (Basel-Stadt, Zürich, Freiburg, Wallis, Obwalden) haben bereits Kinder- und Jugendhilfegesetze eingeführt und profitieren von klaren Strukturen und besserer Koordination.
- Ein Abwarten oder Verschieben bedeutet, dass bestehende Lücken und Ungleichheiten weiter bestehen – mit gravierenden Folgen für betroffene Kinder und Familien und höheren Kosten für die Gemeinden und den Kanton.
Unsere Forderung:
Wir verlangen vom Grossen Rat des Kantons Aargau:
- Ein Rückkommen auf den Entscheid vom 25. November und die Weiterarbeit am Entwicklungsschwerpunkt zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein klares Bekenntnis zu einer starken, gerechten und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau.
Unterstützt von: