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Kinder- und Jugendhilfegesetz retten!

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Der Entscheid des Grossen Rates, die Schaffung eines kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes aus dem Aufgaben- und Finanzplan zu streichen, muss dringend korrigiert werden. Denn Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau haben Anspruch auf Chancengerechtigkeit und verlässliche Unterstützung – unabhängig von Wohnort und finanziellen Möglichkeiten. Der Kanton Aargau braucht ein klares Bekenntnis zu einer starken, gerechten und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe. Unterstütze auch du die Petition, die von zahlreichen Parteien und Verbänden getragen wird: Die Mitte, SP, GRÜNE, GLP, EVP, AVUSA, NEVER WALK ALONE, Mütter- und Väterberatung Region Aarau Plus, Verband Jugend- und Familienberatungen Kanton Aargau, Verband Aargauer Gemeindesozialdienste, Vereinigung Aargauischer Berufsbeiständinnen und -beistände, Schweizerischer Hebammenverband Sektion Aargau-Solothurn, Kinder- und Jugendarbeit Aargau, Gemeindeverband Sozialbereiche Rheinfelden, BildungAargau...

Ein Kinder- und Jugendhilfegesetz ist im Kanton Aargau besonders wichtig, weil die ambulante Kinderhilfe uneinheitlich geregelt ist und eine übergeordnete gesetzliche Grundlage immer noch nicht existiert.

Begründung:

  • Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte im Kanton Aargau haben Anspruch auf Chancengerechtigkeit und Beratung und Unterstützung – unabhängig von Wohnort und finanziellen Möglichkeiten.
  • Die Arbeiten am Kinder- und Jugendhilfegesetz, das 2021 vom Grossen Rat in Auftrag gegeben wurde, sind so weit fortgeschritten, dass die Anhörung im 2026 stattfinden kann.
  • Mit der Streichung wird ein politisch breit abgestütztes Anliegen das auch von der Regierung klar unterstützt wird, ohne vertiefte Diskussion zunichte gemacht.
  • Erfahrungen aus anderen Kantonen sowie zahlreiche Studien zeigen klar: Jeder Franken, der in die Prävention investiert wird, spart sich später mehrfach ein – durch geringere Sozialkosten, weniger Sonderschulplätze und bessere Bildungs- und Berufschancen.


Ein kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz würde:

  • Bestehende Lücken schliessen
  • auf Prävention statt Intervention setzen
  • Angebote, Finanzierung und Qualitätsstandards vereinheitlichen
  • Fehlanreize beseitigen und eine ausreichende Versorgung sicherstellen
  • regionale Unterschiede reduzieren und die Koordination verbessern
  • die statistische Grundlage für wirksame Massnahmen schaffen


Warum jetzt handeln?

  • Die gesellschaftlichen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche nehmen zu: psychische Belastungen, soziale Auffälligkeiten und Anforderungen im Bildungsbereich.
  • Andere Kantone (Basel-Stadt, Zürich, Freiburg, Wallis, Obwalden) haben bereits Kinder- und Jugendhilfegesetze eingeführt und profitieren von klaren Strukturen und besserer Koordination.
  • Ein Abwarten oder Verschieben bedeutet, dass bestehende Lücken und Ungleichheiten weiter bestehen – mit gravierenden Folgen für betroffene Kinder und Familien und höheren Kosten für die Gemeinden und den Kanton.


Unsere Forderung:

Wir verlangen vom Grossen Rat des Kantons Aargau:

  1. Ein Rückkommen auf den Entscheid vom 25. November und die Weiterarbeit am Entwicklungsschwerpunkt zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe.
  2. Ein klares Bekenntnis zu einer starken, gerechten und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau.


Unterstützt von:

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