Resolution angenommen am ausserordentlichen Parteitag der SP Aargau vom 15. September 2015 in Lenzburg.
Nachdem die Schweizerische Nationalbank Anfang Jahr die Kursuntergrenze von CHF 1.20 zum Euro aufgehoben hat, macht der überbewertete Franken insbesondere der Exportindustrie, dem Tourismus und dem Detailhandel im Grenzraum zu schaffen.
Der Aargau ist von der Frankenstärke doppelt betroffen: Als Industrie- und als Grenzkanton. Im industriellen Bereich kommt es gehäuft zu Stellenabbau, Auslagerungen von Arbeitsplätzen und Konkursen. Und auch der grenznahe Detailhandel leidet unter Umsatzeinbussen.
Die Nationalbank hat einen volkswirtschaftlichen Auftrag
In Art. 99 der schweizerischen Bundesverfassung heisst es: „Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient.“ Die SNB hat also einen volkswirtschaftlichen Auftrag. Eine Nationalbank, die den Franken einfach der Spekulation überlässt, nimmt ihre Verantwortung nicht wahr. SP und Gewerkschaften fordern daher, dass die SNB erneut eine Frankenuntergrenze festlegt und verteidigt, damit sich die Situation beruhigt und es nicht zu weiterem Abbau und Auslagerungen von Arbeitsplätzen kommt.
Es droht eine Deindustrialisierung
Die exportorientierten Industrien im Kanton Aargau sind besonders vom starken Franken betroffen. Dies bringt auch Konsequenzen bei den zahlreichen kleineren Zulieferbetrieben mit sich. Es droht eine Deindustrialisierung durch Arbeitsplatzabbau und eine beschleunigte Auslagerungen von Arbeitsplätzen ins Ausland. Das ist nicht gut für den Werkplatz Schweiz. Es schadet der Diversität der Wirtschaft und macht sie für die Zukunft krisenanfälliger. Zudem kommen einmal ausgelagerte Industriearbeitsplätze kaum mehr zurück. Die Zeit drängt doppelt. Einerseits gibt es Branchen und Betriebe mit echten Problemen und anderseits wollen gewisse Arbeitgeber offenbar die Situation für den Lohndruck missbrauchen. Gratisarbeitsstunden werden eingeführt, Auslagerungsdrohungen als Druckmittel für Lohnsenkungen verwendet, Lohnerhöhungsstopps verhängt und verhängnisvolle Ideen, wie für Grenzgänger die Löhne in Euro zu zahlen, geistern herum. Einige Arbeitgeber wollen so das Währungsrisiko ganz auf die Schultern der Arbeitnehmenden überwälzen. Solche Massnahmen sind unfair, kurzsichtig und inakzeptabel. Flankiert wird dieses Vorgehen dazu noch von Politikern, die glauben, sich mit gegenseitigen Deregulierungsideen im Sozialwesen und beim Umweltschutz überbieten zu müssen.
Bund und Kanton sind in der Pflicht
Bund und Kanton sind in der Pflicht Gegensteuer zu geben. Die Aufgabe des Mindestkurses durch die Nationalbank ist eine brutale Gefährdung des Werkplatzes Schweiz. Der viel zu hohe Frankenkurs richtet enormen volkswirtschaftlichen Schaden an, tausende von Arbeitsplätzen sind in Gefahr. Auch im Kanton Aargau ist rasches und gezieltes Handeln erforderlich. Deshalb muss die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern die Situation kontinuierlich beobachten und analysieren, wie dies das Postulat der SP-Fraktion im Grossen Rat bereits im März forderte.
Weiter muss den vom Stellenabbau und Auslagerung betroffenen Angestellten unbürokratisch geholfen werden. Besonders betroffen sind hier Personen, die über viele Jahre im selben Betrieb tätig waren. Der starke Anstieg von Arbeitslosigkeit im Alterssegment “50 plus” betrifft nicht nur gutausgebildete Fachkräfte, sondern auch weniger qualifizierte Angestellte. Die durchschnittliche Dauer der Stellensuche von fast einem Jahr und der überproportionale Anstieg von Sozialhilfefällen im selben Alterssegment lassen darauf schliessen, dass es für die Betroffenen schwierig ist, nach einem Stellenverlust wieder eine Stelle zu finden. Mit der frühzeitigen Vermittlung von Basiswissen (Bsp. Deutschkenntnisse mündlich und schriftlich, Grundlagen Informatik etc.) könnte Langzeitarbeitslosigkeit und anschliessende Sozialhilfe verhindert werden. Die kantonale Initiative „Arbeit und Weiterbildung für alle!“ ermöglicht eine solche Prävention und bietet die Grundlage für eine verstärkte kantonale Arbeitsmarktintegration. Die Regierung wird aufgefordert die Initiative zur Umsetzung zu empfehlen.
Die SP Kanton Aargau setzt sich in National- und Ständerat und im Rahmen der SP Schweiz für folgende zentrale wirtschaftspolitische Forderungen ein:
1. Die SNB muss einen neuen Mindestkurs gegenüber dem Euro festlegen. Der Kanton Aargau ist durch seinen hohen Industrieanteil und die Grenznähe doppelt betroffen. Erste Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zeigen sich bereits. So ist die Beschäftigung im ersten Quartal dieses Jahres am stärksten im Detailhandel und im Gastgewerbe am stärksten gefallen. Und auch die schwierige Entwicklung in der Industrie wird sich weiter verschärfen. Das hat desaströse Auswirkungen auf den Kanton.
2. Die Klärung des Verhältnisses zu Europa gehört zuoberst auf die politische Traktandenliste. Von stabilen Beziehungen zum europäischen Ausland hängen tausende von Arbeitsplätzen ab.
3. Das duale Bildungssystem muss weiter gestärkt werden. Das verringert den teilweise hausgemachten Fachkräftemangel.
4. Die Frankenkrise darf nicht als Vorwand missbraucht werden, um die Energiewende oder die anstehenden Investitionen in den öffentlichen Verkehr zu torpedieren. Gerade der Umbau unserer Energieversorgung schafft Raum für zukunftsgerichtete Innovation und die Chance auf tausende, nachhaltige Jobs.
5. Die SP Aargau setzt sich gegen neoliberale Rezepte wie Ausweitung der Arbeitszeiten, Lohnkürzungen sowie Flexibilisierungen und Deregulierungen auf Kosten der Arbeitnehmenden ein. Steuergeschenke kommen gerade jenen Betrieben nicht zu Gute, die am stärksten unter der Frankenstärke leiden.
Die SP Aargau fordert Regierung und Parlament im Aargau auf:
1. Die Initiative „Arbeit und Weiterbildung für alle!“ muss prioritär umgesetzt werden. Das hilft Arbeitslosigkeit präventiv zu verhindern und die Dauer der Stellensuche zu verkürzen. Die im Aargau bereits einsetzende Deindustrialisierung und deren korrekte Antwort, die Hightechstrategie, stellen neue Anforderungen an die Arbeitnehmenden in diesem Kanton. Diese sollen bei dieser Entwicklung nachhaltig einbezogen werden. Damit verhindern wir Folgekosten in der Sozialhilfe und damit in den Gemeinden.
2. Projekte wie der nationale Innovationspark und das Hightech Zentrum im Aargau sind beschleunigt umzusetzen. Auf die im AFP 2016-2018 von der Regierung vorgeschlagene Kürzung im Bereich Hightech- Förderung ist zu verzichten.
3. Die Abbauprogramme der öffentlichen Hand sind zu stoppen. Das reduziert die Rezessionsgefahr. Denn der Leistungsabbau der öffentlichen Hand wirkt konjunkturhemmend und belastet diejenigen Bevölkerungsschichten, welche in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation am meisten auf Leistungen des Staats angewiesen sind. Durch Leistungsabbau in der Bildung schwächen wir die Wirtschaft nachhaltig und verhindern Chancengleichheit. Insbesondere die duale Berufsbildung im tertiären Bereich ist mit höheren Ausbildungsbeiträgen zu stärken.
4. Auf Lohnsenkungen ist zu verzichten. Lohnschutz ist durch vermehrte Kontrolle zu gewährleisten. Das sichert die Kaufkraft und ist eine wichtige Konjunkturstütze. Lohnsenkungen oder Lohndumping hat weitreichende Folgen: Sinkende Steuereinnahmen, mehr Working Poors und steigende Ausgaben in Bereichen wie soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung. Die Entwicklung Grenzgängern andere Löhne auszurichten, als Angestellten, die in der Schweiz wohnhaft sind, muss entschieden bekämpft werden. Gegen Schwarzarbeit und Lohndumping durch Subunternehmer und Scheinselbständigkeit muss durch verstärkte Kontrollen abends und am Wochenende vorgegangen werden. Die heute bestehenden 18 Samstagskontrollen pro Jahr sind ungenügend.
Sollte es die nächsten Monate nicht in diese Richtung vorangehen, ist in der Industrie mit Stellenabbau und Verlagerungen von Arbeitsplätzen ins Ausland im gröberen Umfang zu rechnen. Mit negativen Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft, gerade auch im Aargau.