Interpellation Gabriela Suter, SP, Aarau (Sprecherin), (…), vom 6. März 2018 betreffend ablehnende Haltung des Bundesrats zu den Agglomerationsprogrammen 3. Generation AargauOst und AareLand

Text und Begründung

Seit 2008 stellt der Bund während einer Dauer von 20 Jahren insgesamt sechs Milliarden Franken für den Agglomerationsverkehr bereit. Die Gelder werden im 4-Jahres-Rhythmus auf der Grundlage von Agglomerationsprogrammen zuhanden der Agglomeration gesprochen. Hauptanliegen des Bundes ist eine verbesserte Koordination zwischen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt. Damit ein Agglomerationsprogramm vom Bund unterstützt wird, muss es den Nachweis erbringen, dass Siedlungsentwicklung, Landschaftsplanung und Verkehr aufeinander abgestimmt sind und dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Es ist das Ziel, Siedlungsstrukturen zu gewährleisten, die das Verkehrsaufkommen möglichst geringhalten und eine effiziente Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ermöglichen.

Die Agglomerationsprogramme werden von den Kantonen aufgegleist und geführt, zusammen mit den Gemeinden und Regionalplanungsverbänden erarbeitet und in den Regionen und Gemeinden umgesetzt. Der Kanton Aargau ist an der Erarbeitung eines eigenständigen (AargauOst) und dreier grenzüberschreitender (AareLand, zusammen mit SO; Basel, zusammen mit BS, BL und SO sowie D und F; Limmattal, zusammen mit ZH) Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung beteiligt.

Am 18. Januar 2018 wurde bekannt, dass der Bundesrat für das Agglomerationsprogramm Aargau Ost 3. Generation kein weiteres Geld bewilligen will. Die Programmbewertung habe “ein ungenügen-des Wirkungsergebnis” ergeben. Der Bericht des Bundesrats befindet sich gegenwärtig in der Ver-nehmlassung. Definitiv entscheiden wird das nationale Parlament im Sommer.

Die Programmwirkung wurde anhand vier Wirksamkeitskriterien beurteilt.

  • bessere Qualität des Verkehrssystems
  • mehr Siedlungsentwicklung nach innen
  • mehr Verkehrssicherheit
  • weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch

Pro Wirksamkeitskriterium waren drei Punkte zu vergeben, maximal 12 Punkte. Bei ungenügendem Stand der Umsetzung der Massnahmen aus der 1. und 2. Generation und/oder der Qualität und Kohärenz des Reportings im vorliegenden Programm wurde direkt in der Beurteilung der Gesamtwir-kung ein Punkt abgezogen. Um Bundesbeiträge zu erhalten, musste ein Projekt mindestens vier Punkte erreichen. Von den 36 eingereichten Agglomerationsprogrammen wurden nur gerade vier als ungenügend eingestuft, darunter das Agglomerationsprogramm AargauOst.¹

Das Agglomerationsprogramm AargauOst erhielt drei Punkte, AareLand vier Punkte. Bei beiden Agglomerationsprogrammen wurde je ein Punkt aufgrund des ungenügenden Stands der Umsetzung bzw. des ungenügenden Reportings abgezogen.

Bereits das Agglomerationsprogramm AargauOst 2. Generation wurde nur mit vier Punkten beurteilt und konnte damit nur knapp die Mitfinanzierung durch den Bund erreichen. Die Projektleitung der 3. Generation identifizierte die zentralen Schwächen des Agglomerationsprogramms 2. Generation wie folgt:²

  • Fixierung auf den Baldeggtunnel als zentrale Massnahme des Programms (das Projekt wurde nach der vernichtenden Kritik des Bundes aufgegeben)
  • Zu wenig sichtbares Engagement des Kantons bzgl. der Weiterentwicklung des Fuss- und Rad-verkehrs
  • Zu schlechte Erkennbarkeit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr
  • Thematik Landschaft und Freiraum kaum bearbeitet

Neben den grossen kantonalen Projekten bilden die verschiedenen kommunalen Vorhaben eine wichtige Ergänzung im Agglomerationsprogramm, mit denen vor allem auch Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr erreicht werden können. Die Gemeinden, die mit einem Beitrag aus dem Ag-glomerationsprogramm des Bundes gerechnet haben, um die Projekte umzusetzen, sehen sich nun in der schwierigen Lage, die Finanzierung zu sichern. Es besteht die berechtigte Befürchtung, dass viele der geplanten Projekte nun aufgrund des Fehlbetrags in der Finanzierung nicht oder erst verzögert realisiert werden können.

Ein Beispiel ist das Aarauer Projekt Aarebrücke Pont neuf des Agglomerationsprogramms AareLand. Die geplanten Aufwertungen für den Fuss- und Veloverkehr überzeugten bereits im Agglomerationsprogramm der 2. Generation nicht – aufgrund des zu geringen Nutzens für den Fuss-und Velover-kehr.³ Aus diesem Grund wurde das Projekt als B-Projekt zurückgestuft, was die Möglichkeit bot, das Projekt noch einmal zu überarbeiten und in der dritten Generation einzugeben. Wie nun bekannt geworden ist, stuft der Bund dessen Wirkung erneut als zu gering ein und soll deshalb keinen Bundesbeitrag erhalten.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Welches sind die Gründe für die ungenügende Wirksamkeitsbewertung des Agglomerationspro-gramms AargauOst 3. Generation durch den Bund?
  2. Welches sind die Gründe für die ungenügende Wirksamkeitsbewertung des Projekts Aarebrücke Pont neuf?
  3. In welchen Bereichen besteht gemäss Prüfbericht des Bundes Handlungsbedarf?

 

Fussnoten:

¹ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK: Erläuternder Bericht zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Vernehmlassungsvorlage. S. 18. Weitere abgelehnte Aggloprogramme: Luganese, Delemont, Frauenfeld.
² Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Agglomerationsprogramm Aargau-Ost 3. Generation: Bericht und Massnah-menblätter. 30. November 2016, S. 1–7.
³ Einschätzung des Bundes: „Kosten/Nutzen-Verhältnis: genügend. Die Massnahme weist ein lediglich ein genügendes Kosten/Nutzen-Verhältnis auf. Die Kosten des Projektes sind zu optimieren und die Schnittstellen zwischen der Sanierung der Kettenbrücke und den flankieren-den Massnahmen für die Aufwertung des Fuss- und Veloverkehrs müssen aufgezeigt werden. (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Agglomerationsprogramm AareLand 2. Generation: Prüf-bericht des Bundes. 26. Februar 2014, S. 19.)

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