Text
Der Regierungsrat wird eingeladen, die “Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor” zu unter-zeichnen und die darin bezeichneten Massnahmen zur Schaffung von Lohngleichheit einzuleiten.
Begründung
“Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.” So steht es in der Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 3). Die Realität zeigt aber, dass Lohngleichheit noch längst nicht überall umgesetzt worden ist. Selbst in staatsnahen Betrieben werden Lohnunterschiede von gut sieben Prozent ausgemacht.¹ Diese Differenzen lassen sich nicht mit Ausbildung, Erfahrung, Leistung, Funktion und dem Alter erklären.
Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 41 Milliarden Franken und über 300’000 Vollzeitstellen kommt der öffentlichen Hand eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Mit der Unterzeichnung der “Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor” zeigen die Behörden ihren Willen, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen und nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Seit der Lancierung der Charta im September 2016 haben der Bund, 13 Kantone und 25 Gemeinden die Charta unterzeichnet (Stand 17.1.2018).² Im Aargau bekennen sich die Städte Aarau und Baden zur Lohngleichheit.
Konkret beinhaltet die Charta folgende Punkte:
- Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
- Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
- Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
- Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
- Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann.
Um die unterzeichnenden Kantone und Gemeinden zu unterstützen, stellt der Bund unter www.gleichstellung-schweiz.ch verschiedene Informationen und Werkzeuge zur Verfügung: Statistiken, rechtliche Grundlagen, Analyse-Tool Logib, Tutorials, Helpline, Hinweise auf Workshops, Selbstdeklaration der Anbieterin/des Anbieters, Liste mit Fachpersonen usw.
Die erste (und bisher einzige) geschlechterspezifische Lohngleichheitsanalyse beim Verwaltungspersonal des Kantons Aargau wurde im Jahr 2012 durchgeführt. Sie ergab eine durchschnittliche Lohndifferenz von 3.5 %, davon 0.9 % unerklärt. Das Ergebnis vor sechs Jahren zeigt, dass sich der Kanton Aargau innerhalb der Verwaltung für Lohngleichheit einsetzt. In der Stellungnahme zum Auftrag 11.385, Marie-Louise Nussbaumer Marty et al.: “Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim Kanton Aargau”, hat der Regierungsrat aufgezeigt, dass bereits adäquate Instrumente bestehen, um die Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen. Zudem wurde eine periodische Überprüfung der Lohngleichheit in Aussicht gestellt.
Mit der Unterzeichnung der Charta kann der Aargau seinen Willen kundtun, auch in Zukunft für Lohngleichheit in der Verwaltung zu sorgen, die Lohngleichheit auch bei der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften zu fördern sowie sie im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens einzuhalten. Da die Charta keine verbindliche Rechtswirkung und keine Fristen beinhaltet, kann bei deren Umsetzung stufenweise und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten vorgegangen werden.
Fussnoten:
¹ Bundesamt für Statistik BFS (2014). Lohnstrukturerhebung LSE. Die Ergebnisse der neusten Umfrage (2016) liegen noch nicht vor. Sie wer-den voraussichtlich Ende April 2018 veröffentlicht.
² Unterzeichnende Kantone: BE, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SG, TI, VD, VS, ZH (Stand 17.1.2018). Aktueller Stand