Postulat Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, vom 6. März 2018 betreffend Umsetzung der Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung und in den Gerichten

Text

Der Regierungsrat wird gebeten aufzuzeigen, wie der Grosse Rat regelmässig und zweckmässig darüber informiert werden kann, wie sich der “Gender Gap” in den einzelnen Abteilungen des Kan-tons entwickelt, insbesondere bei der allgemeinen Verwaltung, den erstinstanzlichen Gerichten und bei der Polizei.

Begründung

Die Bundesverfassung verlangt in Art. 8 Abs. 3 BV vor, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Insbesondere wird verlangt, dass Mann und Frau den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten.

Der Kanton Aargau ist ein grosser Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen (Unterricht, öffentliche Verwaltung u. a.). Der Kanton verfügt über ein reguliertes Besoldungssystem, welches insgesamt 23 Lohnstufen umfasst. Innerhalb der Lohnstufen besteht eine Bandbreite von 40 %.

Der Regierungsrat wird gebeten, für folgende Stellen aufzuzeigen, wie die Besoldung von Männern und Frauen in der gleichen Lohnstufe verteilt ist und wieviel Frauen und wieviel Männer der jeweiligen Lohnstufe zugeordnet werden.

  1. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 9 Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
  2. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 10 Stabsbereichsleiterinnen und Stabs-bereichsleiter
  3. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 11 Unterabteilungsleiterinnen und Unter-abteilungsleiter
  4. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 12 Abteilungsleiterinnen und Abtei-lungsleiter
  5. Allgemeine Führungs- und Verwaltungsfunktionen Ziff. 13 Generalsekretärinnen und Gene-ralsekretäre
  6. Justizfunktionen Ziff. 1 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
  7. Justizfunktionen Ziff. 2 Bezirksgerichtspräsidentinnen und Bezirksgerichtspräsidenten
  8. Justizfunktionen Ziff. 3 Fachrichterinnen und Fachrichter Kindes- und Erwachsenenschutz
  9. Justizfunktionen Ziff. 4 Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
  10. Polizeifunktionen Ziff. 1 Polizistinnen und Polizisten
  11. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 1 Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälten
  12. Strafverfolgungsbehörden Ziff. 2 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Auf den Auftrag Marie-Louise Nussbaumer vom 12. Juni 2011 (11.385) wurde ausgeführt was folgt:

“Am 26. September 2007 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau Richtlinien zur Festlegung des Leistungsanteils erlassen. Diese sehen unter anderem vor, periodisch das Lohnniveau und die Lohn-entwicklung in der Gesamtverwaltung zu überprüfen. Für die Angestellten der Verwaltung gilt: die Leistungsanteile – das heisst die Position der einzelnen Mitarbeitenden im Band zwischen 100 % und 140 % – werden seit der Einführung des neuen Lohnsystems regelmässig geschlechts-, depar-tements- und funktionsspezifisch ausgewertet. Dies um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden auch im Leistungslohnanteil vergleichbar behandelt werden. In der Vergangenheit zeigten sich keine signifikanten Unterschiede bei den Löhnen respektive den Lohnerhöhungen zwischen Frauen und Männern.”

Die damalige Lohnanalyse ergab eine Differenz von 0.9 %.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau stellte im Jahr 2011 fest, dass der Kanton Aargau über eigene Instrumente für die Analyse verfügte und die durchgeführte Untersuchung hat gezeigt, dass die Löhne von Frauen und Männern nicht unbegründet unterschiedlich hoch ausfallen. Der Regierungsrat wird mit diesem Postulat gebeten, einerseits die aktuelle Situation aufzuzeigen und andererseits aufzuzeigen, wie er über dieses Thema künftig regelmässig und zweckmässig informiert.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed