Sozialhilfe: Grosser Rat überschreitet rote Linie

Der heute überwiesene Vorstoss zur generellen Kürzung der Sozialhilfe ist ein direkter, frontaler Angriff auf die Rechtsgleichheit und auf die gesellschaftliche Solidarität. Die Schwächsten der Gesellschaft zu diskriminieren, anstatt sie zu integrieren, ist für die SP indiskutabel. Sie erwartet vom Regierungsrat, dass er den Vorstoss nicht umsetzt.

Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat hat heute einen Vorstoss überwiesen, der unter Missachtung der SKOS-Richtlinien die Sozialhilfe generell um 30 Prozent kürzen will. Der Titel «Motivation statt Sanktion» ist trügerisch und zynisch: Es geht nicht um Motivation, sondern darum, alle Sozialhilfeempfänger_innen unter Generalverdacht zu stellen. Das ist krass diskriminierend. Die SP Aargau weist den Vorstoss deshalb scharf zurück.

Trifft die Schwächsten der Gesellschaft
Die Ratsmehrheit lässt bei diesem weiteren Abbauvorhaben jede menschliche Regung vermissen: Betroffen sind einmal mehr die Schwächsten unserer Gesellschaft. Oft sind Alleinerziehende und Kinder unter 17 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen. Gerade für sie ist es wichtig, am sozialen Leben teilhaben zu können – wenn Armut nicht vererbbar und für Betroffene zur Verelendungsfalle werden soll.

Indiskutabler Angriff auf Solidarität und Rechtsgleichheit
Die SP lehnt den Vorstoss auch aus grundsätzlichen Überlegungen ab: Von einer Notlage kann jede und jeder betroffen werden. Es ist das Prinzip der Sozialhilfe, dass sie jedem Menschen Hilfe in Not bietet, ohne nach den individuellen Gründen der Notlage zu fragen. Wer dieses Prinzip aushöhlt, will letztlich die Sozialhilfe abschaffen. Der Vorstoss ist ein direkter, frontaler Angriff auf unsere solidarische Gesellschaft, auf die Rechtsgleichheit aller und auf grundlegende materielle Menschenrechte.

Die Grossratsmehrheit überschreitet damit eine rote Linie, die für die SP aus politischen, moralischen und nicht zuletzt historischen Gründen indiskutabel ist. Die SP erwartet vom Regierungsrat, dass er diesen Vorstoss, der jeglicher Menschlichkeit und Vernunft widerspricht, nicht umsetzt.

Sozialhilfekosten gemeinsam tragen
Die SP hat Verständnis für die oft knappe finanzielle Lage der Gemeinden, welche die Sozialhilfekosten tragen müssen – vor allem, weil die Sozialhilfequoten in den Gemeinden sehr verschieden sind. Es gibt aber der Politik nicht das Recht, Forderungen zu stellen, die diskriminierend sind. Vielmehr müsste der Weg einer solidarischen, gemeinsamen Kostentragung der Sozialhilfe durch einen kantonalen Pool beschritten werden.

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