Text und Begründung
Das System der individuellen Prämienverbilligungen wurde 1996 bei Inkrafttreten des Krankenversi-cherungsgesetzes (KVG) eingeführt. Ziel war, die Soziallast der unabhängig vom Einkommen festgelegten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzufedern. Seither sind die Prämien so stark gestiegen, dass Familien manchmal mehr als 20 % ihres Einkommens für die OKP-Prämien ausgeben. Es ist klar, dass das seinerzeit vom Bundesrat festgelegte soziale Ziel heute bei weitem nicht erreicht wird, wollte er doch die Prämienlast auf 8 % des Einkommens begrenzen. Gemäss dem neusten Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)1 liegen die meisten Kantone weit darüber. Schlimmer noch: Seit 2011 folgt das Budget der Kantone für die Verbilligungen über-haupt nicht mehr der Kurve der Prämienentwicklung, was mittlerweile zu einem Rückstand von fast 20 % auf das Prämienniveau geführt hat. Die jährliche Prämienerhöhung macht sich mit anderen Worten stärker bemerkbar als früher, das aktuelle System ist nicht mehr auf Kurs. Diese Entwicklung wiederspiegelt sich auch in der wachsenden Anzahl von Versicherten mit Betreibung, die ihre Prämienrechnungen nicht mehr (sofort) begleichen können und die zum Teil mit einem Leistungsstopp im Rahmen der “Schwarzen Liste” konfrontiert sind. Das wirft zahlreiche Fragen in Bezug auf die Finanzierung und den Zugang zur Pflege auf, insbesondere für Familien und Alleinstehende.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Für wie viele Haushalte ist die Prämienlast höher als 10 % des verfügbaren Einkommens (Berechnung basierend auf Monitoring des BAG)?
- Wie hoch wäre der finanzielle Bedarf, das 10 %-Ziel der Prämienbelastung im Kanton Aargau über Prämienverbilligungen zu erreichen?
- Welche Kosten könnten durch diesen Ausbau der Prämienverbilligung ungefähr eingespart wer-den (System der Verlustscheine / Schwarze Liste)?