Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin Viviane Hösli, Zofingen) vom 15. Mai 2018 betreffend Transparenz zum Kapitaleinlageprinzip der Unternehmenssteuerreform II

Text und Begründung

Kein anderes Land der Welt ermöglicht Billionen von völlig steuerfreien Ausschüttungen aus den Aktiengesellschaften (Kapitaleinlagereserven) wie die Schweiz seit 2011 mit der USRII. Per 31. Dezember 2017 sind von der eidgenössischen Steuerverwaltung über zwei Billionen (über 2000 Milliarden) Franken Kapitaleinlagereserven zur steuerfreien Ausschüttung genehmigt worden.

Die wuchtige Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 hat gezeigt, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr bereit ist, einen ständigen Abbau beim Service public hinzunehmen, um Steuererleichterungen für Konzerne mit vorwiegend ausländischen Aktionären zu finanzieren.

Die Kantone sind gut beraten, mit vollständigen Zahlen und Fakten zur Ausgangslage im Hinblick auf die Steuervorlage 17 Transparenz zu schaffen, zumal sie im Rahmen dieser Vorlage eine Erhöhung des Kantonsanteils aus der Direkten Bundessteuer fordern.

Daher bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Kann Geldwäscherei durch das Kapitaleinlageprinzip (d.h. Milliarden kommen aus dem Ausland, Milliarden fliessen ins Ausland zurück) im Kanton Aargau ausgeschlossen werden?

2. Welche Branchen mit nicht-börsenkotierten bzw. börsenkotierten Aktiengesellschaften nutzen das steuerfreie Kapitaleinlageprinzip im Kanton Aarau? Wie viele Arbeitsplätze wurden von diesen geschaffen?

3. Wie viele ausländische Unternehmen sind seit Inkrafttreten der USR II zugewandert? Mit wie vielen Arbeitsplätzen?

4. a) Welche Summe von Kapitaleinlagereserven wurde von Aktiengesellschaften mit Sitz in unserem Kanton angemeldet?

b) Welche Anteile dieser angemeldeten Summe stammen von schweizerisch, wie viel von ausländisch beherrschten Aktiengesellschaften?

c) Welche von reinen Holding-Gesellschaften?

d) Welche von Vermögensverwaltungs-, Finanzierungs- oder Investment-Aktiengesellschaften?

e) Welche von Einpersonen-Aktiengesellschaften?

5. Wie viele Kapitaleinlagereserven-Auszahlungen erfolgten konzernintern?

6. Wie hoch werden die jährlichen Steuer-Einnahmeausfälle aus den steuerfreien Kapitalausschüttungen (Kapitaleinlagereserven) auf Kantonsebene (Einkommenssteuer und Verrechnungssteueranteil) und Gemeindeebene (Einkommenssteuer) geschätzt?

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