Interpellation der SP-Fraktion vom 8.Mai 2018 betreffend Unterstützung von Vorschulkindern mit Autismus-Spektrum-Störung

Text und Begründung

Wenn ein Kind nicht zu sprechen beginnt, wenn es wenig Interesse an seiner Umwelt zeigt, lieber für sich allein bleibt als Kontakt aufzunehmen, dann kann ein frühkindlicher Autismus die Ursache sein. Eine spezielle Verhaltenstherapie hilft, Entwicklungseinbussen zu verringern.

Durch intensive Verhaltenstherapie können von Autismus betroffene Kinder grosse Fortschritte machen. Sie kann entscheidend sein für den Besuch von Schule und Kindergarten. Durch gezieltes Üben trainieren die Kinder sich sprachliche und soziale Fertigkeiten an, die andere Kinder intuitiv lernen. Das Kind wird in einem Autismuszentrum von einem Therapie-Team geschult.

Das Zentrum für Gehör, Sprache und Kommunikation – GSR – mit Sitz in Aesch, Baselland betreibt seit 2008 das Autismuszentrum.  Die Evidenz einer möglichst frühen und intensiven Förderung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung ist in der Fachliteratur bestätigt. Vor dem Eintritt in den Kindergarten haben Kinder mit einer entsprechenden Diagnose die Möglichkeit, in einer intensiven interdisziplinären Betreuung durch Fachpersonen aus Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie in Einzel- und Gruppensettings  Alltagsstrategien zu erlernen, die ihnen den Eintritt in den Kindergarten erleichtern oder erst ermöglichen. Die Eltern der betroffenen Kinder werden miteinbezogen, damit die Integration in die Volksschule gelingen kann. Damit sollen auch hohe Kosten, die eine Sonderschulung verursacht, möglichst vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden.

Das Autismuszentrum der GSR nimmt teil am gesamtschweizerischen Pilotprojekt des BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) und wird in diesem Zusammenhang evaluiert.

Auch ausserkantonale Kinder können ins Autismuszentrum der GSR aufgenommen werden.

Diese Form von Therapie ist sehr kostenintensiv. Die IV übernimmt einen Teil der Kosten, die Eltern erbringen einen sozial angepassten Beitrag. Daneben gibt es ungedeckte Kosten, die von den Kantonen getragen werden sollten. Aktuell wird das Defizit noch von privaten Stiftungen getragen. Das ist in der Regel aber nur eine kurzfristige Unterstützung.

Das Autismuszentrum ist daran, mit dem Kanton Baselland eine diesbezügliche Leistungsvereinbarung auszuarbeiten. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt die Kosten für einen Teil der heilpädagogischen Früherziehung und der Logopädie. In den Kantonen Solothurn und Aargau ist die Finanzierung noch offen.

Aus dieser Situation heraus stellen sich folgende Fragen:

  1. Welche Angebote gibt es im Kanton Aargau für Kinder, die an einer Autismus-Spektrum-Störung leiden?
  2. Werden betroffene Kinder mit dieser Diagnose gezielt auf den Schuleintritt vorbereitet?
  3. Wer ist zuständig im Frühbereich für Kinder mit dieser Behinderung?
  4. Gibt es Unterlagen zur Anzahl Kinder mit Störungen im Autismus-Spektrum, die a) eine Sonderschule besuchen und b) integrativ in der Regelklasse geschult werden?
  5.  Wie stellt sich der Kanton zur Finanzierung von Angeboten, deren Ziel es ist, betroffene Kinder gezielt auf die Einschulung vorzubereiten?
  6. Wie sieht das Bewilligungswesen und die Finanzierungshilfe aus für betroffene Kinder, wenn die Eltern ihr Kind in einem ausserkantonalen Autismuszentrum therapieren lassen möchten?

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