Interpellation Dieter Egli, Windisch (Sprecher), (…), vom 15. Mai 2018 betreffend Fangewalt und gezielte Angriffe auf Polizeiangehörige bei Fussballspielen

Text und Begründung

Am vergangenen Donnerstag wurden zwei Polizisten vor dem Stadion in Rapperswil-Jona von einem Feuerwerkskörper verletzt, der aus dem Pulk von FC-Aarau-Fans mutmasslich gezielt auf sie geschossen wurde. Dabei ging es nicht um einen uniformierten Ordnungsdienst-Einsatz der Polizei. Vielmehr handelte es sich bei den Polizisten um Szenekenner, die in Zivil bei problematischen Fussballspielen anwesend sind. Betroffen vom Vorfall waren auch Angehörige der Kantonspolizei Aargau.

Dieser Gewaltakt aus einer angeblich nicht aufgeheizten, friedlichen Situation heraus gegen nicht uniformierte Polizeiangehörige, deren Aufgaben vornehmlich Dialog und Deeskalation sind, ist nicht tolerierbar – genauso wie der Angriff einer Gruppe von vermeintlichen Fussballfans auf einen Zürcher Stadtpolizisten von letzter Woche oder der Gewaltexzess von vorletzter Woche in einem Fussball-Extrazug von Lausanne nach Zürich.

Im Fall von Rapperswil-Jona ist besonders irritierend, dass die Identität des/der Täter nicht bekannt sein soll, obwohl die Feuerwerkskörper aus einem Pulk von Fans geworfen wurden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass solche Aktionen von einzelnen gewaltbereiten Chaoten innerhalb der Fanclubs nicht sanktioniert werden. Vor diesem Hintergrund ist auch der immer wieder vorgebrachte und grundsätzlich richtige Hinweis, dass wohl 99 Prozent der Fussballfans und Spielbesucher/-innen friedlich sind, wenig zielführend wenn nicht gar unglaubwürdig.

Es kann nicht sein, dass einzelne gewaltbereite Fans eine ganze Szene in Verruf bringen oder Spiele verunmöglichen – und von den Fanclubs nicht zurückgebunden werden können.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Genügen aus Sicht des Regierungsrats die Möglichkeiten des Polizeigesetzes, um gegen Fangewalt vor Fussballstadien und auf dem Weg zu/von Fussballspielen wirksam vorzugehen?
  2. Sieht der Regierungsrat nach dem geschilderten neusten Vorfall von Gewalt durch            FC-Aarau-Fans gegenüber von Polizeiangehörigen weitere Sanktionsmöglichkeiten bei Heimspielen (z.B. Zugangsbeschränkungen, Spiele ohne Publikum)?
  3. Welche Rolle spielt in der Strategie gegen Fangewalt in/um Aargauer Stadions und bei Auswärtsspielen die Zusammenarbeit mit den Fanclubs? Werden Sie zur Mitarbeit und/oder zu Sanktionen gegen gewaltbereite Fans verpflichtet?
  4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Wirksamkeit des sogenannten Hooligan-Konkordats, dem der Kanton Aargau vor vier Jahren beigetreten ist? Hat es aus kantonaler Sicht zu einer Verbesserung geführt? Kommt es angesichts der schärferen Sicherheits- und Kontrollmassnahmen in den oberen Ligen allenfalls zu einer Verschiebung der Gewalt an Orte ausserhalb der Stadien und in untere Ligen?
  5. Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter hat darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss aktueller Kriminalstatistik Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte massiv zugenommen haben. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Aussage? Welche Möglichkeiten sieht er, dagegen auch im Kanton Aargau anzukämpfen?
  6. Wie beurteilt der Regierungsrat den vorhandenen Strafrahmen bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten? Wie stellt er sich zu den Vorstössen im nationalen Parlament, die den Strafrahmen gemäss §285 StGB verschärfen wollen und von der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen überwiesen worden sind?

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