Text und Begründung
In der Interpellation der SP-Fraktion vom 17. Januar 2012 (12.16) im Zusammenhang mit Preisabsprachen durch Aargauer Strassenbaufirmen wurden Fragen zum konkreten Vorfall gestellt. Die Frage 4 erfragte Schlussfolgerungen. Darauf konnte damals keine Antwort gegeben werden.
Mit Blick auf die jüngsten Fälle von Preisabsprachen im Kanton Graubünden stellt sich die Frage aber mit neuer Aktualität:
- Ist es denkbar, dass auch weiterhin im Aargau Preisabsprachen getätigt werden?
- Welche Lehren wurden aus dem Fall 2012 gezogen? Welche Massnahmen wurden ergriffen, um überhöhte Preise auf Kosten der Allgemeinheit zu verhindern?
- Über welche Standards oder Kontrollmassnahmen verfügt die Verwaltung bei der Vergabe von Aufträgen, um mögliche Preisabsprachen zu identifizieren?