Postulat Martin Brügger, SP, Brugg; Martin Keller, SVP, Obersiggenthal vom 5. Juni 2018 betreffend “Anhörung zum Axpo-Aktionärsbindungsvertrag (ABV)”

Text

Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, in welcher Form er laufend über die Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Aktionärsbindungsvertrages (ABV) der Axpo Holding AG informieren kann und rechtzeitig die Durchführung einer fakultativen Anhörung, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau, zum ABV veranlassen kann. Gleichzeitig ersuchen wir den Regierungsrat aufzuzeigen, wie die parlamentarischen Oberaufsichtsaufgaben sowie die parlamentarischen/demokratischen Mitirkungsrechte im ABV verankert werden können.

Begründung

Um den langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen, haben die EigentümerInnen der Axpo Holding AG in Aussicht gestellt, den NOK-Gründungsvertrag durch einen zeitgemässen Aktionärsbindungsvertrag (ABV) zu ersetzen. Dieser ABV muss in den meisten Axpo-Kantonen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein solcher Vertrag birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Kantone. Die Tragweite des neuen Vertragswerks erfordert eine demokratisch solide Absicherung.

Das Postulat fordert eine fakultative Anhörung, bevor dem Grossrat der Aktionärsbindungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt wird. Der frühzeitige Einbezug des Parlamentes ermöglicht es, wichtige Anliegen der Bevölkerung in das Vertragswerk einzubringen und damit einen demokratisch legitimierten Aktionärsbindungsvertrag abzuschliessen (ein entsprechender überparteilicher Vorstoss wird/wurde auch im Kantonsrat des Kantons Zürich eingereicht).

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