Interpellation Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick (Sprecherin), Colette Bas-ler, SP, Zeihen, (…), vom 26.6.2018 betreffend Verantwortlichkeiten und Bewilligungsverfahren rund um das Gesundheitszentrum Fricktal

Text und Begründung

Am 5. April 2018 informierte die Spitalleitung des Gesundheitszentrums Fricktal (GZF) – mit den Standorten Rheinfelden und Laufenburg -, dass aufgrund von personellen Veränderungen, die strategische Neuausrichtung beschleunigt werden muss, und der Entscheid voraussichtlich bis Ende Juni 2018 gefällt wird. Die zwei vorgestellten strategischen Szenarien betreffen ausschliesslich den Standort Laufenburg und können einschneidend sein, sowohl für den Standort wie auch die Region.

An einer öffentlichen Informationsveranstaltung für die Bevölkerung und an zwei internen Treffen, unter anderem mit den Grossrätinnen und Grossräten des Fricktals, trugen Spital- und Verwaltungsspitze die geplanten Veränderungen, die man dann intensiv diskutierte, detailliert vor. Dabei tauchten viele Fragen auf, die teils nicht oder widersprüchlich beantwortet wurden und zu Irritationen führen.

Insbesondere rund um die Entscheidungsbefugnisse, bzw. Verantwortlichkeiten – vor allem was die Rolle des GZF, bzw. des DGS betrifft –  sind wir mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert.

Ebenfalls gibt es für uns ungeklärten Fragen rund um das Bewilligungsverfahren.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns die nachfolgenden Fragen, für deren Beantwortung wir uns bedanken:

  1. Wir sind mit widersprüchlichen Aussagen betreffend Kompetenz und Verantwortlichkeit von Entscheidungen konfrontiert. Wie sieht im ganzen Prozess die Rolle des GZF aus, und wie die des DGS?
  2. Wie sind die Besitzverhältnisse, bzw. Eigentumsverhältnisse aufgebaut und welche Rolle spielt darin das DGS? Wie sind die heutigen Strukturen entstanden? Sofern die Spitalliegenschaften im Besitz einer ausgelagerten Organisation sind, interessieren uns auch hier die Eigentumsverhältnisse.
  3. Wie beurteilt das DGS die Besitzverhältnisse, die Strukturen und die Verteilung der Verantwortlichkeiten des GZF?
  4. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsbewilligung und einem Leistungsauftrag?
  5. Aufgrund verschiedener Informationen, scheint es definitiv ab 2020 nicht mehr einen Leistungsauftrag für das ganze GZF mit den zwei Standorten zu geben. Bedeutet das das „Aus“ für den Standort Laufenburg? Ist es realistisch, dass beide Standorte einen Leistungsauftrag erhalten?
  6. Wie sieht das Bewilligungsverfahren aus?
  7. Wie wurde die Spitalliste erarbeitet? Wer war beteiligt?
  8. Wie steht der Kanton zum Standort Laufenburg?
  9. Der Kanton spricht im Zusammenhang mit der Spitalplanung von einem integrierten Versorgungssystem. Was könnte das für den Standort Laufenburg bedeuten?
  10. Versorgungsverbände, Kooperationen, neue Konzepte zur strategischen Ausrichtung,…. Dies sind wichtige Begriffe für eine Neugestaltung der Spitallandschaft. Welches Profil kann sich der Kanton für den Standort Laufenburg vorstellen?
  11. Wir haben im Bezirk Laufenburg zu wenige Hausärzte. Der Notfall in Laufenburg entlastet die Situation, insbesondere am Abend und an den Wochenenden. Wie beurteilt der Kanton die Situation? Was hiesse eine Redimensionierung für den Notfall? Wie könnte die Notfallversorgung am Standort Laufenburg gewährleistet bleiben?
  12. Wie kann der Standort Laufenburg gestärkt werden? Gibt es Beispiele in – oder ausserhalb unseres Kantons, wo vergleichbare Situationen herrschten und gute Lösungen gefunden wurden?

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed