Interpellation von Gabriela Suter, Aarau, SP, (…), betreffend Engagement des Kantons bei der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Aarau nach Annahme des Gegenvorschlags zur Initiative «Für eine zukunftsfähige Mobilität»

Text und Begründung

Am 4. März 2018 haben die Aarauer Stimmberechtigten den Gegenvorschlag zur Initiative «Für eine zukunftsfähige Mobilität» deutlich angenommen und damit die konsequente Förderung von Fuss-, Velo- und öffentlichem Verkehr in der Gemeindeordnung verankert. Das verpflichtet die Stadt Aarau, sich ab jetzt konsequent für eine emissionsarme, energieeffiziente und flächenschonende Mobilität einzusetzen.

Bei der Umsetzung des neuen Gemeindeordnungsartikels ist die Stadt Aarau auf die Unterstützung durch den Kanton angewiesen. Dieser stellt Bau, Unterhalt und Betrieb der Kantonsstrassen sicher, berät die Gemeinden bei der Planung des Verkehrsnetzes, ist unter anderem zuständig für das kantonale Radroutennetz und gemeinsam mit dem Bund Besteller des öffentlichen Verkehrs.

Allerdings unternimmt der Kanton momentan nicht alle Anstrengungen, um den Fuss-, Velo- und den öffentlichen Verkehr in Aarau zu fördern. Ein Beispiel: Dass der Bus in Aarau häufig im Stau stecken bleibt, liegt unter anderem daran, dass die Priorisierung des Busverkehrs an Signalanlagen, welche als Ersatz von Busspuren in der Innenstadt eingerichtet wurde, ausgerechnet zu Hauptverkehrszeiten zu Gunsten des motorisierten Individualverkehrs ausgeschaltet wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, die Stadt Aarau dabei zu unterstützen, die neu in der Gemeindeordnung verankerten Ziele zu erreichen?
  2. Auf welche Weise kann sich der Kanton für die konsequente Förderung des Fuss-, des Velo- und des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Aarau einsetzen?
  3. Welche Rolle kommt der kantonalen Fachstelle Fuss- und Radverkehr bei der Planung von künftigen Projekten in der Kantonshauptstadt zu?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, das Strassenprojekt der Brücke „Pont neuf“ substantiell für den Fuss-, Velo- und den öffentlichen Verkehr zu optimieren? Insbesondere in folgenden Punkten:
    – die Erhaltung des Fussgängerstreifens am Brückenkopf Nord
    – eine Ein-, Abbiege- und Querungshilfe bei der Einmündung Aarestrasse
    – eine bessere Lösung für das Geradeausfahren von der Brücke in den Zollrain
    – grosszügigere Fuss- und Veloverbindungen von der Stadtebene in den Aareraum
  5. Ist der Regierungsrat bereit, bei aktuellen und künftigen Projekten auf den Kantonsstrassen in Aarau durchgängig beidseitige Radstreifen zu planen und zu realisieren, insbesondere auch bei den anstehenden Projekten Schiffländestrasse, Obere Vorstadt und Entfelderstrasse?
  6. Ist der Regierungsrat bereit dafür zu sorgen, dass der Busverkehr in der Stadt Aarau wie im Konzeptbericht «Verkehrsmanagement Region Aarau»[1] vorgesehen an Ampelanlagen konsequent priorisiert wird – auch zu Hauptverkehrszeiten?
  7. Pro Velo Region Aarau reichte im September 2015 Anregungen zum Versuchsbetrieb Bahnhofstrasse Aarau sowie im Februar 2017 einen 265-seitigen Schwachstellenkatalog für die Region Aarau ein. Was hält der Kanton von den Anregungen von Pro Velo? Ist der Kanton bereit, die Anregungen von Pro Velo umzusetzen? Welche in den beiden Dokumenten aufgezeigten Schwachstellen wurden seither bereits beseitigt? Welche weiteren Massnahmen sind geplant?
  8. Wie werden die Stadt Aarau sowie die Organisationen Pro Velo Region AarauVCS Aargau und Fussverkehr Aargau bei der Planung und Umsetzung von künftigen Projekten, bei denen der Kanton die Planungshoheit hat, beigezogen?

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