Interpellation vom 4. September 2018 von Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, (Sprecherin) und Max Chopard-Acklin, Nussbaumen-Obersiggenthal, betreffend der Vereinsgründung im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager

Seit Juni 2011 begleitet die sogenannte „Regionalkonferenz Jura Ost“ das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager. Die Aufgaben der Regionalkonferenz sind so definiert, dass sie die Interessen der Region vertreten sollen. Die Tätigkeit der Regionalkonferenz basiert auf einem Leistungsvertrag, der zwischen dem Leitungsteam und dem Bundesamt für Energie vereinbart wurde.

Zur bestehenden Struktur gibt es bereits heute grosse Vorbehalte, noch grössere aber betreffend den Erneuerungen, die nun geplant sind.

Das BFE verlangt, dass im Hinblick auf Etappe 3 des Sachplanverfahrens noch dieses Jahr anstelle der bestehenden Regionalkonferenz ein Verein gegründet wird. Dieser Schritt wird damit begründet, dass eine neue Rechtsform nötig ist. Die Gründungsversammlung ist für Dezember 2018 in Aussicht gestellt.

Die Beweggründe und die Vorgehensweise sind unklar und lösen viele Fragen aus, mit denen wir uns an den Regierungsrat wenden und uns schon jetzt für deren Beantwortung bedanken.

Fragen:

  1. Was hält der Kanton von der geplanten Vereinsgründung und wie beurteilt er diese?
    Welche rechtlichen Auswirkungen hätte eine solche Rechtsformänderung im Vergleich zur heutigen Struktur der Regionalkonferenz?
  2. Wann wurde der Kanton über diese Erneuerung informiert? Wie wurde er in die Vorbereitungen und Entscheidungen einbezogen?
  3. Trifft es zu, dass die Gemeinden, bzw. die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Beitritt der Gemeinde zum Verein, nicht aber über die Statuten entscheiden könnten?
  4. Trifft es zu, dass allfällige Statuten erst an der Gründungsversammlung verabschiedet werden sollen?
  5. Kennt der Kanton die Statuten oder deren Entwürfe

Wenn ja:

  • Was sind gemäss Statuten Ziel und Zweck des Vereins?
  • Wie läuft der Prozess bis zur Vereinsgründung?
  • Wer finanziert den Verein wie?
  • Wie haftet der Verein oder deren Mitglieder?
  • Zu was verpflichten sich allfällige Vereinsmitglieder?

Wenn nein:

  • Wieso kennt der Kanton die Statuten nicht?
  • Zu welchem Zeitpunkt liegen die Statuten öffentlich auf

 

6. Offenbar entscheidet das BFE, wer sich ausserhalb den Gemeinden noch im Verein engagieren darf und legt auch den Verteilschlüssel fest. Trifft dies zu?

Falls ja: kennt der Regierungsrat die Kriterien nach denen selektiert wird?

7.Offenbar hätten die Gemeinden noch vor den Sommerferien die Vereinsgründung den Gemeindeversammlungen oder den Einwohnerräten vorlegen müssen. Ist dies so?

Falls ja: Welche Gemeinden haben das mit welchem Ergebnis gemacht, welche nicht?

Ist eine Vereinsgründung möglich, wenn dem nicht alle Gemeinden zustimmen?

Falls nein: Was bedeutet das konkret für die Rechtsfähigkeit eines allfälligen Vereinsbeitritts und was gedenkt der Kanton zu unternehmen?

8. Wie sieht die künftige Rolle des Kantons im Sachplan Tiefenlager aus? Was verändert sich für ihn durch eine eventuelle Vereinsgründung?

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