Motion zum bewilligungsfreien Humusauftrag

Vom 18. September 2018 von Milly Stöckli, SVP, Muri (Sprecherin), Colette Basler, SP, Zeihen und Ralf Bucher, CVP, Mühlau

Text:

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Baurecht so anzupassen, dass Humusauftrag bewilligungsfrei bis 25 cm Höhe und in der Fläche frei, ermöglicht werden kann.

Begründung:

Oberboden und insbesondere Humus sind elementar für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und ausgezeichnete Speicher von Wasser und Nährstoffen. Böden speichern in Form von Kohlenstoff gewaltige Mengen an CO2 im Humus, rund achtmal mehr Kohlenstoff als das in der Luft enthaltene CO2. Ein sorgsamer Umgang ist deshalb ein Gebot der Stunde.

Leider können langwierige Bewilligungsverfahren einer sinnvollen Nutzung des Oberbodens zum Verhängnis werden. Es kommt zu Baustopps, wenn Humus auf einer Parzelle im Landwirtschaftsland ohne Bewilligung verteilt wird. Die bewilligungsfreien 80 m3 (80 cm hoch und 100 m2 breit) sind im Nu ausgeschöpft und können auch nicht sinnvoll verteilt werden (zu hoch und zu wenig Fläche).

So kann es vorkommen, dass Oberboden in Deponien „entsorgt“ wird, in Nachbarkantone mit bewilligungsfreiem Humusauftrag exportiert wird oder unnötig zwischengelagert wird. Dies alles ist weder nachhaltig noch sinnvoll. Selbst bei erodierten Flächen ist unklar, ob es nun eine Bewilligung braucht, wenn Humus zugeführt wird. Mit der Motion soll auf der einen Seite unnötige Bürokratie abgebaut werden, auf der anderen Seite der Humus unkompliziert und nachhaltig verwertet werden können.

Der Grundeigentümer hat dabei das grösste Interesse, dass der Humus geeignet ist und der bestehende Boden verbessert wird und beim Verteilen und Planieren keine Bodenverdichtung entsteht. Somit braucht nicht der Staat hierfür noch Vorschriften zu machen. Eine Empfehlung, wenn überhaupt, würde vollkommen ausreichen.

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