Mitwirkungsformular Anpassung des Richtplans: Aufnahme der Deponie des Typs B “Steinacher” in Mönthal (Kapitel A 2.1, Beschluss 2.1) als Festsetzung.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP dankt für die Gelegenheit zur Anhörung und nimmt wo folgt Stellung:

Die SP stimmt der Anpassung des Richtplans Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Aufnahme der Deponie des Typs B “Steinacher” in Mönthal (Kapitel A 2.1, Beschluss 2.1) als Festsetzung zu.

 

Einschätzung / Erwägung / Begründung

 Die SP zeigt sich jeweils sehr kritisch, wenn bei neu geplanten Deponien Landschafts- und Naturwerte tangiert oder zerstört werden. Insbesondere bei jenen Deponieprojekten stösst man bei der SP auf Ablehnung, wo hinsichtlich Deponietyp oder geografischer Situation der Bedarf nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist und wo geschützte „gewachsene Landschaften“ unwiderruflich zerstört werden.

Beim vorliegenden Projekt, wurde nach erfolgtem Abbau von Kalkstein und Mergel die Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushub bereits bewilligt.

Die Richtplanänderung richtet sich nach dem Vorhaben, die Auffüllung neu mit Material des Typs B realisieren zu wollen. Natur- und Landschaftswerte scheinen nicht zusätzlich tangiert zu werden.

Da für das Deponieren vom Material des Typs B im Aargau der Bedarf vom Kanton jeweils bestätigt wird  und der technische Bericht sorgfältig verfasst scheint, kann aus Sicht der SP der Festsetzung im Richtplan zugestimmt werden.

Die SP richtet aber an den Kanton den Antrag, auf Grund der geänderten Situation (nach Richtplanfestsetzung), die Grundlagen für den Bedarfsanpassung umgehend anzupassen; denn es ist abzuschätzen, dass neue Projekte nächsten wieder lanciert werden.

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