Sehr geehrte Damen und Herren
Die SP dankt für die Gelegenheit zur Anhörung und nimmt wo folgt Stellung:
Die SP lehnt die Anpassung des Richtplans „Verminderung Fruchtfolgefläche in Birmenstorf um 13,33 Hektaren“ (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2) ab.
Einschätzung / Erwägung / Begründung:
Grundsätzlich begrüsst es die SP, wenn die einheimische Landwirtschaft und der Gemüsebau stetig nach Lösungen sucht, damit ein erfolgreiches Wirtschaften und der Erhalt von Landwirtschaftsbetrieben und den damit verbundenen Arbeitsplätzen gefördert werden kann. Auch wird die einheimische Produktion von Nahrungsmittel begrüsst – aber nicht um jeden Preis. Wenn Kulturen vermehrt Schutz vor Hagel, Unwetter oder invasiven fremden Schädlingen benötigen, hat die SP Verständnis für temporäre oder gar saisonale Massnahmen (wie z.B. Schutznetze).
Immer mehr wollen aber Konsumenten und die Mehrheit der Bevölkerung, dass die Lebensmittel so angebaut werden, dass Natur und Landschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Mit der geplanten Anpassung des Richtplans in Birmenstorf ist dies aus Sicht der SP nicht mehr gegeben. Das Kapital für die Landwirtschaft – auch für kommende Generationen – ist der Boden und dabei insbesondere die Fruchtfolgeflächen – damit wird im Aargau zu leichtfertig umgegangen.
- Es werden 13.33 Hektaren Fruchtfolgeflächen für künstliche Bauten geopfert – dies kann die SP nicht akzeptieren – der Verlust an Fruchtfolgeflächen geht damit im Aargau unvermindert weiter.
- Für Folientunnel und sogenannten bodenunabhängigen Substratanbau oder auch für Hydrokulturen, wertvolle Fruchtfolgeflächen zu opfern, darf auf diese Weise nicht gefördert werden.
- Selbst wenn der eigentliche Boden unter der Folie und zudem unter einer Substratschicht nicht „betoniert“ werden soll, wird dieser austrocknen und als Natur- und Lebensraum „absterben“. Regen soll wiederum in künstlichen Rückhaltebecken ausschliesslich für die Bewässerung in den Folientunnels dienen.
- Plastikabfall und Mikrorückstände in der Natur (von der Rheinquelle/“Lai da Tuma“ – bis ins Meer) wird immer mehr zum belastenden Problem und rückt vermehrt ins Bewusstsein der Bevölkerung. In Birmenstorf soll mittels Plastik auf 13.33 ha die Produktion gesteigert werden. – Dieser Plastik wird früher oder später entsorgt werden müssen und irgendwo werden Rückstände zurückbleiben (ev. auch auf Aargauer Böden).
- Momentan machen die Grossverteiler massiv Werbung für einheimische, naturnah produzierte Landwirtschaftsprodukte. – Sie wecken Emotionen – mit Landschaft und Natur. So aber, wie in Birmenstorf Gemüse produziert werden soll, hat dies nichts mehr mit einer natürlichen-umsichtigen Produktion in Einklang mit Natur und Landschaft zu tun. Trotz neuem Raumplanungsgesetz verlieren wir immer mehr Landwirtschaftsland unter Beton und „Kunstbauten“. Bei dieser Richtplanänderung wird zwar suggeriert, der Boden sei unter den Plastik und Substratschichten nicht verloren – aber es kann davon ausgegangen werden, dass der Boden dadurch tat tatsächlich verloren geht und „stirbt“.
- Besonders brisant und schlimm ist, dass die grosse geplante Überbauungsfläche von 13,33 ha als „Speziallandwirtschafszonen“ grösstenteils sogar im Perimeter des Bundesinventars der geschätzten Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) liegt.
- Wenn bei (solchen) Anträgen auf Richtplanänderungen von Gemeinden oder Dritten der Kanton nur eine „Grobbeurteilung vornimmt statt eine fundierte Prüfung vorzunehmen und wenn kritische Punkte oder Fragestellungen vor der Anhörungen kaum oder nicht berührt werden, dann wird berechtigterweise Argwohn gefördert, dass der Kanton seine Verantwortung nicht wahrnimmt, und erst die Vernehmlassung abwartet. Dies ist unfair, da sich z.B. die politischen Parteien mit grossem Aufwand und kundig machen müssen. In diesem Zusammenhang wurde klar, dass z.B. ein entscheidendes Richtplankapitel L.3.2 nicht zitiert wurde. Im Zusammenhang mit Richtplanänderungen muss leider festgestellt werden, dass Botschaften und Planungsbericht eher tendenziös verfasst werden, statt alle Aspekte aufzuzeichnen. Wie bereits anlässlich des Projektes „Umfahrung Mellingen“ gezeigt wurde, wäre ein Gutachten der Eidg, Natur- und Heimatschutzkommission bereits vor der Anhörung nützlich resp. notwendig gewesen.
- Auf Grund der Bundesinventare gemäss Artikel 5 NHG in der Richt- und Nutzungsplanung würde diese Richtplanänderung wohl kaum möglich sein und eine kantonale Genehmigung ausschliessen.