Die SP Aargau steht dem regierungsrätlichen Vorschlag zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 kritisch gegenüber.
Die Schweiz muss die Steuerprivilegien abschaffen, wenn sie nicht international geächtet werden will. Die SP Aargau begrüsst deshalb die Steuervorlage (SV17/STAF) als einen Schritt in die richtige Richtung. Mit der Vorlage werden die privilegierten Statusgesellschaften endlich abgeschafft und die grössten Steuerschlupflöcher geschlossen. Zudem bringt sie die dringend notwendige Zusatzfinanzierung der AHV und deckt den Finanzbedarf dieses zentralen Sozialwerks bis ins Jahr 2030 zur Hälfte.
Die Ablehnung der USRIII-Vorlage im Februar 2017 zeigte, dass eine vernünftige Gegenfinanzierung der Vorlage für einen Grossteil der Bevölkerung wichtig ist. Das gilt aus Sicht der SP Aargau auch für die Umsetzung in den Kantonen. Es sollen diejenigen Kreise für die zu erwartenden Steuerausfälle aufkommen, die am meisten von der Vorlage profitieren.
Der Kanton Aargau hat schweizweit den tiefsten Anteil an Statusgesellschaften. Die SP Aargau ist davon überzeugt, dass die neuen Instrumente wie die Patentbox und der Abzug für Forschung und Entwicklung, die die nationale Vorlage vorsieht, genügen und es nicht notwendig ist, auf kantonaler Ebene die Unternehmenssteuern zusätzlich zu senken. «Es ist nicht im Sinne der nationalen Vorlage, wenn durch eine Senkung der kantonalen Unternehmensgewinnsteuern der interkantonale Steuerwettbewerb weiter angeheizt wird», meint Dieter Egli, Co-Präsident der SP-Grossratsfraktion. «98% der Unternehmen im Aargau werden potenziell von der Steuerreform auf Bundesebene profitieren. Es braucht keine unnötigen weiteren Steuergeschenke».
«Es ist mutlos vom Regierungsrat, dass er sich bei der Dividendenbesteuerung nur gerade nach dem neu vom Bund vorgegebenen Minimum richtet», kritisiert Gabriela Suter, Präsidentin der SP Aargau. Für die Mitnahmeeffekte, die die STAF für alle ordentlich besteuerten Firmen (98% im Aargau) hat, muss der Kanton Gegenfinanzierungen in Form von höheren Dividendensteuern sowie soziale Kompensationsmassnahmen vorschlagen. Die 40 Millionen, die der Kanton aus der neuen Aufteilung der direkten Bundessteuer erhält, sollen der Bevölkerung zugutekommen, und nicht einfach für das Stopfen von Finanzierungslücken wegen Steuergeschenken verwendet werden.