Text:
Der Regierungsrat verzichtet auf die testweise Einführung von E-Voting in 5 Gemeinden, bis zweifelsfrei garantiert werden kann, dass das Stimmgeheimnis gewahrt ist und die Ergebnisse nicht manipuliert werden können. Insbesondere werden an den nationalen Wahlen 2019 keine Pilotversuche durchgeführt.
Begründung:
Der Kanton Aargau verwendet, wie der Kanton St.Gallen, das E-Voting-System des Kantons Genf. Er bietet den AuslandschweizerInnen die elektronische Stimmabgabe an und plant ab 2019 E-Voting-Versuche mit ersten Aargauer Gemeinden. Stimmberechtigte von Aarau, Baden, Biberstein, Buchs und Wettingen können in einer Versuchsphase von 2019 bis 2021 ihre Stimmen auch elektronisch abgeben.
Wie am 6. November bekannt wurde, konnten Hacker des Chaos Computer Clubs ohne Probleme das E-Voting-System des Kanton Genfs manipulieren. Dabei werden die StimmbürgerInnen auf eine falsche Seite weitergeleitet, selbst wenn sie die richtige Adresse im Browser eingeben. Dies ist möglich, weil das System ungenügend gegen DNS Spoofing geschützt ist.
Die Manipulation führt wohl bei der exakten Beachtung des Protokolls nicht zu einer Verfälschung des Ergebnisses. Jedoch wird durch die Manipulation das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf das Stimmgeheimnis verletzt. Eine Attacke auf die Privatsphäre – das Ausspionieren der Stimmen – ist relativ leicht durchführbar, sobald die Hacker den Stimmbürger umgeleitet haben.
Im Bereich von Abstimmungen und Wahlen steht Sicherheit und Verlässlichkeit an oberster Stelle. Die stimm- und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Ausübung ihrer politischen Rechte aus freiem Willen und ohne Manipulationen ausüben können. Im Moment ist klar, dass die Einführung des E-Voting ist ein Experiment an unserer Demokratie ist. Das Vertrauen in die Demokratie darf nicht durch gut gemeinte, aber überstürzte Aktionen zerstört werden. In Zeiten von Fake-News und Hacker-Armeen sind Papier und Stift manchmal eine bessere Option als Bits und Bytes.