Text und Begründung:
Der Regierungsrat hat entschieden, dass der «Neue Aargauer Lehrplan» ab dem Schuljahr 2020/21 eingeführt werden soll.
Mit dem verabschiedeten Lehrplan werden die bisherigen Lernziele teilweise durch Kompetenzen ersetzt, Fächer neu eingeführt oder erweitert und einzelne Fächer zu Fächergruppen zusammenge-fasst. Die Interpellanten gehen davon aus, dass der Regierungsrat das Ziel verfolgt, dass der neue Lehrplan nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in den Schulzimmern eine positive Wir-kung entfalten soll. Dies bedingt erhebliche Weiterbildungen für die Lehrpersonen, auch wenn in vie-len Klassen heute schon kompetenzorientiert unterrichtet wird. Das Projektmanagement einer Lehr-planreform, die die Ausrichtung der Aargauischen Schule für die nächsten 15 bis 20 Jahre bestimmt, umfasst auch die seriöse Planung der notwendigen Weiterbildung. Kurzfristige finanzielle Engpässe dürfen den langfristigen Erfolg des Lehrplans für die Volksschule nicht gefährden. Aus diesen Grün-den bitten die Interpellanten den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten und damit auf-zuzeigen, wie er gedenkt, Theorie und Praxis des Lehrplans in Übereinstimmung zu bringen.
1) In welchen Fachbereichen sieht der Regierungsrat Weiterbildungsbedarf, der das übliche Ausmass übersteigt?
2) Wie sollen die zusätzlichen Weiterbildungen über das bisherige Weiterbildungs-Budget ge-deckt werden, ohne bei der Qualität der Kurse Abstriche machen zu müssen?
3) Wie wird die Weiterbildung in Bezug auf das verlangte, kompetenzorientierte Beurteilen und die neue Promotionsordnung, die noch zu erarbeiten sein wird, organisiert, damit die neue Grundausrichtung des Lehrplans auch zum Tragen kommt?
4) Wie wird sichergestellt, dass alle Lehrpersonen, die das Fach Informatik oder Informatik inte-griert in andere Fächer unterrichten, bis im Jahr 2020 genügend vorbereitet sind auf diesen Schritt?
5) Welche Weiterbildungen sind im Bereich «Frühfranzösisch» vorgesehen, da das Fach einer-seits eine neue pädagogische Ausrichtung hat, andererseits zu wenig Lehrpersonen vorhan-den sind?
6) Wie kann den Lehrpersonen, die noch nicht über eine Ausbildung in allen Bereichen eines Sammelfachs (Textiles und Technisches Gestalten / Räume, Zeiten, Gesellschaften / Natur und Technik) verfügen, diese Zusatzausbildung zum Zweck der besseren Organisierbarkeit
der Schule ermöglicht werden, ohne dass ihnen grosse finanzielle Einbussen zugemutet werden müssen?
7) Wie kann erreicht werden, dass diejenigen Lehrpersonen, die in Zukunft das neue Fach «Po-litische Bildung» unterrichten werden, bis zum Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans in den Genuss einer qualitativ und quantitativ genügenden Weiterbildung kommen?
8) Welche Weiterbildung ist für Lehrpersonen des Fachs «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt» in Be-zug auf die Neuausrichtung des Fachbereichs und der Lehrmittel vorgesehen?
9) Welche zusätzlichen Investitionen in die Ausbildung der Lehrpersonen ist der Regierungsrat angesichts dieser breit gefächerten Notwendigkeit an Aus- und Weiterbildungen gewillt zu tätigen?
10) Ist der Regierungsrat gewillt, Empfehlungen zu erlassen, wie die Gemeinde, als gesetzlich definierte Arbeitgeber, die Weiterbildung ihrer Lehrpersonen zum Wohl der Schule finanziell unterstützen können?