Postulat der Fraktionen der SP, der CVP, der EVP/BDP der Grünen und der GLP (Sprecher Manfred Dubach), betreffend ungebundene Lektionen an der Realschule im Neuen Aargauer Lehrplan

Text:
Die Anzahl der ungebundenen Lektionen, die den Klassen der Realschule zur Verfügung stehen, darf mit der Einführung des Neuen Aargauer Lehrplans NALP ab dem Schuljahr 2020/21 nicht reduziert werden. Es ist zu prüfen, diese Mehrkosten mit den Geldern zu finanzieren, welche durch den Souverän mit dem «Ja» zur Abstimmung «Stärkung der Volksschule» für Zusatzlektionen bewilligt wurden, aber bis heute der Volksschule nicht zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Mit der Einführung des «Neuen Aargauer Lehrplans» wird die Anzahl der Pflichtlektionen für die Re-alschülerinnen und Realschüler derjenigen für die Schülerinnen und Schüler der anderen Oberstu-fenzüge angeglichen und damit erheblich erhöht. Um diese zusätzlichen Lektionen zu finanzieren und gleichzeitig die umstrittene Kostenneutralität des Projekts einzuhalten, schlägt der Regierungsrat vor, die ungebundenen Lektionen an der Realschule erheblich zu reduzieren.

Erst vor kurzer Zeit wurde im Rahmen der Sparmassnahmen die Mindestanzahl von 11 Schülerinnen und Schülern pro Klasse der Realschule auf 13 erhöht, was dazu geführt hat, dass die durchschnittli-che Klassengrösse von 14 auf knapp 16 Jugendliche gestiegen ist. Zusammengenommen führen diese beiden Massnahmen zu einer deutlichen Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses, und dies bei denjenigen Jugendlichen, die die intensivste Betreuung brauchen würden.

Es ist eine Illusion, zu glauben, dass nur durch die Erhöhung der Anzahl Pflichtlektionen für die Schülerinnen und Schüler die dringend gewünschten, besseren Resultate erreicht werden können. Wenn gleichzeitig diejenigen Jugendlichen, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind, in ihrem Lernen schlechter betreut werden können, erfolgt damit eine Verschlechterung der Qualität der Lernzeit.

Ungebundene Lektionen werden heute unterschiedlich eingesetzt, entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Schule. Grosse Klassen können für spezielle Lernsettings geteilt werden. Es gibt die Möglichkeit des Teamteachings, Aufgabenstunden können angeboten werden oder Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten können punktuell in sogenannten «Lerninseln» von der Klasse getrennt un-terrichtet werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Dies alles, damit den schwächsten Schülerin-nen und Schülern ein reibungsloser Übertritt in die Berufswelt erleichtert wird.

Mit der Zustimmung zur Abstimmungsvorlage «Stärkung der Volksschule» haben die Abstimmenden am 1. März 2012 festgehalten, dass im Endausbau ab dem Schuljahr 2016/17 30 Mio. Franken für Zusatzlektionen zur Verfügung stehen sollen. Bis heute stellt die Regierung den Schulen nur knapp 12,5 Mio. Franken zur Verfügung (AFP: Ziel 310 Indikator 10). Die zusätzlich geforderten ungebun-denen Lektionen könnten also über Gelder finanziert werden, die der Volksschule bereits heute durch Volkbeschluss zustehen. Dies würde das erklärte Ziel des Kantons, dass 95% der Jugendli-chen einen Abschluss auf Stufe Sek II erreichen, etwas realistischer erscheinen lassen.

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