Text und Begründung:
In einem Artikel des Tages-Anzeigers (TA) vom 3.12.2018 wurde ausgeführt, dass gesamtschweize-risch die Zahl der ausgestellten Waffenerwerbsscheine weiterhin (2017: rund 38’000) deutlich an-steigt.
In einer Interpellation der GLP-Fraktion (17.295) vom 21.11.2017 antwortet der Regierungsrat auf diverse Fragen zu absoluten/relativen Zahlen der Gesuche im Aargau beschwichtigend. – Es sei eine Abnahme (?!) im Jahr 2017 zu verzeichnen. Aus dem Artikel und den Recherchen des TA wird nun ersichtlich, dass im Aargau 2016, 2017 und voraussichtlich auch 2018 eine Zunahme der aus-gestellten Waffenerwerbsscheine verzeichnet wird. Der Aargau stelle laut TA (weiterhin/seit Jahren!) schweizweit am meisten Waffenerwerbsscheine im Verhältnis zur Einwohnerzahl aus.
Besorgniserregend ist, dass die Gründe für die Zunahme generell und für den überproportionalen Aargauer Anteil immer noch nicht klar sind? Aktive Sportschützen und -schützinnen und JägerInnen sind dafür nicht verantwortlich. Gemäss Bundesamt für Polizei, vermuten div. Polizeicorps, dass die höhere Zahl mit dem Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu tun haben könnte. Es fragt sich, ob durch eine Steigerung der Waffendichte (durch ein vermeintliches Sicherheitsbedürfnis von vielen Einzelpersonen) im Gegenzug die Sicherheit der Bevölkerung Schaden nehmen könnte?
Im Zusammenhang mit dem TA-Artikel stellen sich weiterhin Fragen nach der überproportionalen Höhe von ausgestellten Waffenerwerbsscheinen im Aargau und nach einer besseren Analyse der Situation. Wenn im Aargau jährlich über 5’000 (neue) Waffenscheinen ausgestellt werden, ist diese Summe in Relation zur Einwohnerzahl rund doppelt so hoch, wie z. B. im Kanton Zürich.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie erklärt sich der Regierungsrat, dass im Aargau pro Kopf weiterhin (2016, 2017 und wohl auch 2018) gesamtschweizerisch (!) am meisten Waffenerwerbsscheine ausgestellt wurden?
Wurden zwischenzeitlich Anstrengungen unternommen, die Zunahme fundiert zu ergründen?
Warum hat der Regierungsrat in der Antwort auf die IP 17.295 von einer Abnahme gesprochen?
2. Im Zusammenhang mit den Begründungen der Gesuche antwortete der Regierungsrat auf die IP 17.295, dass die meisten Gesuche die vorgedruckten Möglichkeiten “Sport-, Jagd- und Sammel-zwecke angeben – sind diese plausibel? Wäre mit der aktuellen Waffengesetzgebung (WG Art. 8 Abs. 1) eine präzisere Erfassung des Erwerbs möglich und angezeigt und wäre aus Sicht der Vollzugsbehörde ein “Bedürfnisnachweis” wünschenswert?
3. Wird im Aargau erhoben, wie viele Waffen, mit den ausgestellten Waffenerwerbsscheinen dann effektiv beschafft wurden und welcher Waffenkategorie sie angehören? Falls ja, wie sehen die Zahlen 2017 aus, falls nein, warum erhebt der Kanton die effektive Waffenbeschaffung nicht?
Hat man im Aargau ein genügendes Wissen über Quantität und Art des Waffenbestandes? Wie gross ist dieser und wie gross wird die Dunkelziffer vermutet? Generell: gibt es (kantonal und schweizweit) genügend Informationen über den Waffenbestand?
4. Sieht Regierungsrat einen Handlungsbedarf, falls sich die Zahl der Waffenerwerbsscheine (Waf-fenbestände) im Aargau weiter derart überproportional halten sollte?