Soziale Kompensationsmassnahmen sind zwingend

Anhörung Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Aargau

Die SP Aargau stimmt der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 nur dann zu, wenn sie gleichzeitige soziale Kompensationsmassnahmen für die Bevölkerung enthält, beispielsweise in Form von mehr Krankenkassenprämienverbilligungen. Ohne entsprechende Kompensation wird die SP die Umsetzung von STAF auf kantonaler Ebene bekämpfen.

Der Kanton Aargau hat schweizweit den tiefsten Anteil an Statusgesellschaften. Die SP Aargau ist davon überzeugt, dass die neuen Instrumente wie die Patentbox und der Abzug für Forschung und Entwicklung, die die nationale Vorlage vorsieht, genügen und es nicht notwendig ist, die Unternehmenssteuern auf kantonaler Ebene zusätzlich zu senken. «Damit ist der Kanton Aargau durchaus steuerkompatibel. Er darf die STAF nicht als Vorwand nehmen, um den Steuerwettbewerb auf der Ebene der KMU anzukurbeln, wie es nun der Regierungsrat vorschlägt», ist Gabriela Suter, Präsidentin SP Kanton Aargau, überzeugt. «Von den Instrumenten, die die nationale Vorlage enthält, werden die Aargauer Unternehmen bereits genügend profitieren. Es braucht keine zusätzlichen Steuergeschenke. Diese führen zu Steuerausfällen, unter denen die Bevölkerung leiden muss.»

Für die Mitnahmeeffekte, die die STAF für alle ordentlich besteuerten Firmen – 98% im Aargau – hat, muss der Kanton Gegenfinanzierungen in Form von höheren Dividendensteuern sowie soziale Kompensationsmassnahmen vorschlagen. «Die 40 Millionen, die der Kanton aus der neuen Aufteilung der direkten Bundessteuer erhält, sollen der Bevölkerung zugutekommen, und nicht einfach für das Stopfen von Finanzierungslücken wegen Steuergeschenken verwendet werden», fordert Co-Fraktionspräsident Dieter Egli.

Die SP Aargau unterstützt die nationale STAF-Vorlage als Schritt in die richtige Richtung. STAF kompensiert die Steuereinbussen mit zwei Milliarden Mehreinnahmen in der AHV und schliesst die grössten Steuerschlupflöcher. Die SP Aargau wird aber der kantonalen Umsetzung nur zustimmen, wenn diese ausgewogen ist und eine Gegenfinanzierung und soziale Kompensationsmassnahmen enthält. Dass die Bevölkerung keine Steuerreform toleriert, die zu grossen Steuerausfällen führt und bei der die soziale Kompensation fehlt, hat das jüngste Abstimmungsresultat im Kanton Bern deutlich bewiesen. Es sollen diejenigen Kreise für die zu erwartenden Steuerausfälle aufkommen, die am meisten von der Vorlage profitieren.

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