Antrag auf Direktbeschluss der SP-Fraktion (Sprecher Dieter Egli, Windisch) vom 8. Januar 2019 betreffend Einreichung einer Standesinitiative für eine aktivere Rolle des Bundes bei grossen Übernahmen/Verkäufen von arbeitsmarktlich bedeutsamen Unternehmen

Text:
Der Kanton Aargau fordert den Bund mit einer Standesinitiative gemäss Art. 160 Abs. 1 BV dazu auf, gesetzgeberische Möglichkeiten für Einflussmöglichkeiten bei grossen Übernahmen/Verkäufen von arbeitsmarktlich bedeutsamen Unternehmen zu prüfen.

Konkret soll der Bundesrat
• im Rahmen eines arbeitsmarkt- und industriepolitischen Konzepts festlegen, welche Unterneh-men in Bezug auf Standortqualität, Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzangebot als be-deutsam zu bewerten sind.
• Massnahmen zur Einflussnahme des Bundes bei grossen Übernahmen/Verkäufen dieser bedeut-samen Unternehmen aufzeigen. Vorstellbar sind z.B. vorgängige Informationspflicht, vorgängige Prüfung/Bewilligung, Aussprechen von Genehmigungsvorbehalten oder Bindung an konkretes Gegenrecht.
• gesetzgeberische Möglichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen aufzeigen.
• ein Gremium resp. eine Behörde schaffen, welche weisungsunabhängig nach dem Vorbild der Wettbewerbskommission Massnahmen beschliessen und durchsetzen kann.
Das Ziel soll sein, möglichst viele Arbeitsplätze, insbesondere auch im industriellen Sektor, in der Schweiz zu erhalten.

Begründung:
Kurz vor Weihnachten letzten Jahres hat ABB angekündigt, die Stromnetzsparte an den japanischen Konzern Hitachi zu verkaufen. Damit trennt sich das Traditionsuntemehmen vom eigentlichen Kern-geschäft, das eng mit der Industriegeschichte unseres Kantons verbunden ist – und vor allem von über einem Drittel seiner Angestellten.

Für diese Angestellten, über 2’800 davon in der Schweiz und insbesondere auch im Aargau, beginnt damit eine längere Zeit der Unsicherheit. Denn Hitachi gibt keinerlei Jobgarantien ab. Für den Standort und Arbeitsmarkt Aargau bedeutet dies ein weiterer Rückschlag nach vielen Umstrukturie-rungen und Stellenabbauten in den letzten Monaten und Jahren.
Einmal mehr muss die kantonale Politik ohnmächtig zusehen, wie ein international gesteuerter Kon-zern einen Entscheid fällt, der sich nicht am Standort orientiert, geschweige denn für diesen Standort und für allem für die Arbeitsstellen Verantwortung übernimmt.

Dies ist umso mehr unverständlich, als dass es sich allem Anschein nach um einen Entscheid han-delt, der nicht im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens geschehen ist, sondern allein den kurzfristigen Gewinninteressen des Aktionariats dienen soll. Entsprechend wird das Vorgehen auch von ehemaligen führenden Mitarbeitenden der ABB scharf kritisiert.
Die Beispiele der letzten Monate zeigen, dass der Bund und erst recht die Kantone wenig Hand-lungsspielraum zur Einflussnahme bei solch schwerwiegenden Entscheiden haben. Das bestätigten auch die Antworten des Regierungsrats auf entsprechende Vorstösse.

In unseren Nachbarländern existiert dieser Handlungsspielraum: Dort gibt es Kontrollen von Übernahmen bis hin zu Verboten. Und im Fall GE/Alstom konnte der französische Staat dem Unterneh-men Stellengarantien abringen – zum Nachteil des Standortes Schweiz. Auch die EU kündigte im Frühling letzten Jahres strengere Überprüfungen von ausländischen Firmenkäufen an.
Auch in der Schweiz müssen entsprechende Massnahmen geprüft werden. Unser Kanton als stark betroffener Standort hat vor diesem Hintergrund das Recht und die Pflicht, vom Bund eine aktivere Industriepolitik einzufordern – die bei geplanten Übernahmen und Verkäufen von arbeitsmarktlich bedeutsamen Unternehmen gezielt Einfluss nehmen soll.

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