Interpellation der SP-Fraktion (Sprecher Max Chopard-Acklin, Nussbaumen-Obersiggenthal) vom 8. Januar 2019 betreffend verschleppte Nachrüstung beim Kühlsystem des Brennelemente-Lagerbeckens

Text und Begründung:
Nach der Atomkatastrophe von 2011 in Fukushima forderte die Atomaufsichtsbehörde des Bundes ENSI die Betreiberin Axpo auf, das mittlerweile 50-jährige Atomkraftwerk Beznau in fünf Punkten nachzurüsten. Unter anderem musste der Erdbeben- und Überflutungsschutz verbessert werden.

Doch acht Jahre später hat das Atomkraftwerk Beznau noch immer nicht alle notwendigen Sicher-heitsmassnahmen umgesetzt. So wurde die Inbetriebnahme eines zusätzlichen Kühlsystems für das Brennelemente-Lagerbecken bis heute verschleppt. In diesem Kühlbecken müssen die aussortierten Brennelemente vor der Verschiebung ins Zwischenlager abgekühlt werden. Laut Medienberichten wollte die Axpo ursprünglich das neue Kühlsystem für dieses Becken bis 2014 installieren, liess sich dann aber die Frist vom ENSI bis 2017 erstrecken.

Der Regierungsrat ist eingeladen, zum Thema nachfolgende Nachfragen zu beantworten:
1. Wurde der Kanton Aargau, als Standortkanton und Miteigentümer der Betreiberfirma des AKW Beznau über den Sachverhalt informiert? Falls ja, wann und durch wen?

2. Seit 2011 kam es in der Frage dieser Nachrüstung immer wieder zu Verzögerungen.
a) Wurde der Kanton Aargau fortlaufend über diese Verzögerungen informiert?
b) Falls ja, hat der Regierungsrat diese Verzögerungen nur passiv zur Kenntnis genommen oder hat er im Interesse der Bevölkerung eine beschleunigte Umsetzung dieser sicherheitsrelevan-ten Nachrüstung verlangt?
c) Wer würde haftbar, wenn es infolge der verschleppten Nachrüstungen bei einem nuklearen Störfall zu Folgeschäden von Mensch und Umwelt käme?

3. Es ist bekannt, dass solche Nachrüstungen für die AKW-Betreiber auch ein relevanter Kostenfak-tor sind. Zur Fragestellung des Kostendrucks bei Nachrüstungen von Atomkraftwerken hielt der Regierungsrat in seiner damaligen Antwort auf die Interpellation 17.45 der SP-Fraktion vom 7. März 2017 betreffend Probleme der Brennstoffkühlung beim AKW Leibstadt fest: “Für den Re-gierungsrat muss die Sicherheit der Kernkraftanlagen das oberste Gebot darstellen. Finanzielle Argumente dürfen bei der Beurteilung der Sicherheit durch das ENSI keinerlei Rolle spielen.” Die SP geht davon aus, dass dies nicht nur für das ENSI selber, sondern auch für die Betreiberfirmen eines Atomkraftwerkes gelten muss. Auch im Fall des AKW Beznau. Teilt der Regierungsrat die-sen Standpunkt?

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