Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin Gabriela Suter, Aarau) vom 8. Januar 2019 betreffend Betreuungs- und Aufenthaltstaxen in Alters- und Pflegeheimen

Text und Begründung:
Gemäss der Neuen Pflegefinanzierung von 2011 müssen die Aargauer Bewohner/innen von Alters- und Pflegeheimen für die Betreuungs- und Hotelleriekosten (Aufenthaltstaxen) vollumfänglich selbst aufkom-men. Zusätzlich müssen sie sich mit maximal 21.60 Franken an den Pflegekosten beteiligen, den Rest übernehmen Krankenversicherer (max. Fr. 108.–) und Gemeinden.

Der Preisüberwacher hat die durchschnittlichen Aufenthaltstaxen, d. h. die Taxen, welche die Leistungen für Hotellerie und Betreuung zusammen abgelten, von 1’417 Schweizer Alters- und Pflegeheimen ermit-telt und analysiert.1 Die im Dezember 2018 publizierte Studie brachte massive Preisunterschiede zutage: Im Kanton Genf, dem teuersten Kanton, müssen Heimbewohner/innen durchschnittlich Fr. 227.– bezah-len. Im Nachbarkanton Wallis, wo die Preise am tiefsten sind, beläuft sich der Tagespreis auf Fr. 121.–. Im Aargau kostet die durchschnittliche Aufenthaltstaxe pro Tag Fr. 172.82 – über 50 Franken bzw. 43 % mehr als im Wallis. Nur in vier Kantonen müssen noch höhere Aufenthalts-taxen als im Aargau bezahlt werden.

Zusammen mit dem Pflegebeitrag führt die Aufenthaltstaxe zu einer monatlichen Belastung von schweizweit durchschnittlich etwa Fr. 5750.– pro Bewohner/in, so die Rechnung des Preisüberwachers. Dieser Betrag übersteigt die finanziellen Möglichkeiten einer Mehrheit der Heimbewohner/innen. Entsprechend sind etwa die Hälfte auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Heimaufenthalt finanzieren zu können.

Die Studie zeigt zudem, dass die Aufenthaltstaxen im Kanton Aargau eine hohe Spannweite aufweisen. Im günstigsten Heim zahlt man gemäss Studie für Pension und Betreuung Fr. 104.46 pro Tag. Das teu-erste Heim liegt mit einer Aufenthaltstaxe von Fr. 230.– pro Tag mehr als doppelt so hoch.

Die massiven Preisdifferenzen zwischen den Kantonen und zwischen den Heimen wirken sich direkt aufs Portemonnaie der Heimbewohner/innen aus. Im Gegensatz zu den Pflegekosten bezahlen Bewoh-ner/innen in Alters- und Pflegeheimen die Kosten für Betreuung und Hotellerie selber.

In 16 Kantonen werden die Betreuungstaxen separat in Rechnung gestellt, unter anderem auch im Aar-gau. Liest man die Studie des Preisüberwachers, stechen die grossen Unterschiede der durchschnittli-chen Betreuungstaxen zwischen den günstigen Kantonen wie Bern (Fr. 15.86), Luzern (Fr. 22.01), Solo-thurn (Fr. 23.–) und den teuren Kantonen wie Basel-Landschaft (Fr. 59.98) und Zürich (Fr. 46.02) ins Auge. Der Kanton Aargau zählt mit einer durchschnittlichen Betreuungstaxe von Fr. 45.15 zu den teuren Kantonen und liegt deutlich über dem Schweizer Durchschnitt von Fr. 34.08. Zudem weist die durch-schnittliche Betreuungstaxe im Aargau eine breite Streuung auf. Während das günstigste Heim 19.46 verrechnet, liegt die teuerste Taxe bei Fr. 70.–.

Es zeigt sich, dass die öffentlich verwalteten Heime im Durchschnitt (Fr. 160.85) bei den Aufenthaltstaxen deutlich günstiger sind als Heime, welche als privatrechtliche Unternehmen kaufmännische Ziele verfol-gen (Fr. 183.55). Gemeinnützige, private Organisationen, also Genossenschaften, Vereine und Stiftun-gen, liegen mit durchschnittlich verrechneten Fr. 170.16 pro Tag zwischen den beiden vorgenannten Gruppen.

Es ist zudem problematisch, dass gewisse Heime die Kosten, die ihnen in der Pflege entstehen, durch die Beiträge durch Bewohner/innen, Krankenversicherer und Kantone/Gemeinden nicht vollständig de-cken können. Es gibt Heime, die diese Deckungslücken via Überschüsse aus den Bereichen Pension und Betreuung querfinanzieren. Das Bundesgericht hat im Juli 2018 entschieden, dass ein solches Vorgehen unzulässig ist, und die Kantone für diese Restkosten aufkommen müssen.2″Aufgrund der grossen Preisdifferenzen sowie der dürftigen Regeln zur Tarifsetzung und der spärlichen Kontrolle der Heime durch die Kantone und Gemeinden” gewinne man den Eindruck, so der Preisüber-wacher, “dass der Preissetzung der Betreuungs- und Pensionstaxen der Alters- und Pflegeheime in der Schweiz oft eine Spur Willkür anhaftet und nicht überall die gleichen Massstäbe zur Kostenkalkulation gelten.”

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
1. Was sind die Gründe für die hohen Aufenthalts- bzw. Hotellerie- und Betreuungstaxen im Kanton Aargau?
2. Was sind die Gründe für die starke Streuung der Höhe der Betreuungstaxe zwischen dem günstigsten und dem teuersten Heim im Kanton Aargau?
3. Wie wird sichergestellt, dass keine Querfinanzierungen zulasten der Betreuungs- und Hotellerietaxen geschehen?
4. Was hält der Regierungsrat vom Vorschlag, schweizweit eine einheitliche Methode zur Kostenermitt-lung bei den Alters- und Pflegeheimen, d. h. einen einzigen, nationalen Rechnungslegungsstandard zu etablieren, wie dies der Preisüberwacher empfiehlt?
5. Ist der Regierungsrat bereit, für eine korrekte Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger (Pflege, Betreuung und Hotellerie/Pension) im Kanton Aargau eine periodisch durchzuführende, heim-spezifische Arbeitszeitanalyse verbindlich vorzuschreiben?
6. Was tut der Kanton, um seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und die Heime genau zu kontrollieren, wenn sich Hinweise auf mehr als kostendeckende Hotellerie/Pensions- und Betreuungstaxen finden?
7. Was hält der Regierungsrat von einer einkommensabhängigen Ausgestaltung der Betreuungstaxen (wie dies etwa im Kanton Tessin3 der Fall ist)?
8. Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der Erkenntnis der Studie, dass öffentlich verwaltete Heime im Durchschnitt deutlich günstiger sind als Heime, die privatwirtschaftlich geführt werden?

 

1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Preisüberwachung PUE: Preisvergleich Betreuungs- und Aufenthaltsta-xen von Schweizer Alters- und Pflegeheimen, Dezember 2018.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     2 Urteil des Bundesgerichts 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 in Sachen Restfinanzierung der Pflegekosten.
3 Direttive concernenti l’applicazione ed ii computo delle rette differenziate nelle case per anziani riconosciute in base alla legge anziani (gennaio 2014)

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