Motion Lea Schmidmeister, SP, Wettingen (Sprecherin), Theres Lepori, CVP, Berikon, Lilian Studer EVP, Wettingen, Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, und Marco Hardmeier, SP, Aarau, vom 8. Januar 2019 betreffend faire Regelung und Abgeltung in Sachen Fahrzeugstellpflicht für alle Mitarbeitenden, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft auf ein privates Auto angewiesen sind

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, allen Mitarbeitenden, welche zum Einsatz ein privates Fahr-zeug bereithalten müssen, eine faire Entschädigung zukommen zu lassen oder eine andere faire Regelung zu treffen.

Denkbar sind insbesondere folgende Lösungsansätze:
• die Aufhebung der Fahrzeugstellpflicht
• die Wiedereinführung einer Entschädigung der Fahrzeugstellpflicht für alle betroffenen Mitarbei-tenden des Kantons und/oder
• die Bereitstellung von Pikettfahrzeugen in Abteilungen, wo dies sinnvoll ist (z. B. Asylwesen, Staatsanwaltschaft) und/oder
• die Beauftragung der Kantonspolizei, Mitarbeitende in Einzelfällen zu Einsatzorten mitzunehmen und/oder
• die Möglichkeit Mobility Angebote zu nutzen für Mitarbeitende, welche ihre Einsätze mit dem Pri-vatfahrzeug ausschliesslich vom Arbeitsort aus leisten.

Sollte keiner dieser Ansätze möglich sein, so wird der Regierungsrat aufgefordert, bei den betroffen Mitarbeitenden komplett auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten.

Begründung:
Am 21. März 2017 reichten Lea Schmidmeister, SP, Wettingen und Mitunterzeichnende eine Motion ein, welche die Wiedereinführung der pauschalen Entschädigung oder “eine anderweitige gerechte Regelung zur Sicherstellung des Auftrags” für die fahrzeugstellpflichtigen Mitarbeitenden forderte (GR.17.66). Damit sollte die Einsatzbereitschaft gewährleistet und das Vertrauen der Mitarbeitenden wiederhergestellt werden. Der Regierungsrat lehnte das Anliegen indes ab und beantragte dem Grossen Rat, das Geschäft als Postulat betreffend Überprüfung der Regelungen bei Einsätzen aus der Freizeit entgegenzunehmen. Der Grosse Rat folgte sodann dem Antrag des Regierungsrats, worauf letzterer am 27. Juni 2018 einen Anhörungsbericht mit einer Regelung vorlegte, die mittlerweile umgesetzt ist.

Die Unterzeichnenden begrüssen dieses Vorhaben grundsätzlich, zumal die Entschädigung für Ein- sätze, welche Mitarbeitende aus der Freizeit leisten, überfällig war. Ursprünglich wurde eine Entschädigung für alle Angestellte gefordert, welche dem Kanton für irgendwelche Aufgaben ihre Privat-fahrzeuge zur Verfügung stellen müssen.
Das eigentliche Problem wurde nicht gelöst. Zahlreiche Mitarbeitende des Kantons Aargau sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Privatfahrzeug angewiesen – ohne dass sie hierfür eine faire Ent-schädigung erhalten. Vielmehr noch sind sie seit dem Jahr 2016 verpflichtet, darüber hinaus Parkge-bühren zu entrichten. Dies hat zu einer grossen Unzufriedenheit in der Belegschaft geführt. Für die Mitarbeitenden ist verständlicherweise stossend, dass sie allein wegen ihres Arbeitsverhältnisses gezwungen sind, ein Privatfahrzeug zu besitzen, dafür nicht mal entschädigt werden und vielmehr an “einsatzfreien” Tagen noch gezwungen werden, Parkgebühren zu entrichten. Es ist zu vernehmen, dass vielerorts nur noch Dienst nach Vorschrift geleistet wird. Für die Unterzeichnenden liegt auf der Hand, dass dies in vielen Bereichen fatale Folgen haben könnte.

Folglich erscheint es zwingend, dass dieser Bereich neu und gerecht geregelt wird. Denkbar sind verschiedene Lösungsansätze, so etwa die Aufhebung der Fahrzeugstellpflicht, die Wiedereinfüh-rung einer Entschädigung der Fahrzeugstellpflicht, der Abschluss von Mobility-Abonnementen, aber auch die Bereitstellung von Pikettfahrzeugen. Zu prüfen wäre auch die Beauftragung der Kantonspo-lizei, Mitarbeitende in sinnvollen Einzelfällen für (gemeinsame) Einsätze abzuholen. Ein solches “Car-Sharing” wäre umweltschonend und kostensparend. Schliesslich erschiene es aber auch sach-gerecht, stattdessen bei den betroffenen Mitarbeitenden komplett auf die Erhebung von Parkgebüh-ren zu verzichten. Die faktische Fahrzeugstellpflicht hat bereits zur Folge, dass den betroffenen Mit-arbeitenden mit Bezug auf die Wahl ihres Verkehrsmittels keine Freiheit mehr zukommt. Sie sind gezwungen, sich ein Auto anzuschaffen und zumindest teilweise mit diesem zur Arbeit zu fahren, weil es dort benötigt wird. Dafür – und damit auch für den Verlust ihrer Wahlfreiheit – werden sie nicht entschädigt. Von ihnen zu verlangen, an allen anderen Tagen, an denen sie ihr Fahrzeug nicht unmittelbar dienstlich benötigen, mit dem Zug zur Arbeit zu fahren oder Parkplatzgebühren zu entrichten, kommt vor diesem Hintergrund einer doppelten (finanziellen) Bestrafung gleich.

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