Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, umgehend Massnahmen zu treffen und die gesetzlichen Bestimmungen bzw. das Dekret zu den individuellen Prämienverbilligungen so anzupassen, dass
- die Praxis der individuellen Prämienverbilligung im Aargau dem Entscheid 8C_228/2018 des Bundesgerichts entspricht. So sollen auch Familien und Einelternhaushalte, die gemäss Definition des Bundesgerichts zum unteren Mittelstand gehören, in den Genuss von angemessenen individuellen Prämienverbilligungen kommen.
- auch alle anderen Bevölkerungsgruppen ausser Familien, die gemäss Vorgabe des KVG ebenfalls zum Kreis der begünstigten Personen gehören, in den Genuss von angemessenen Prämienverbilligungen kommen.
Dabei soll insbesondere auch der untere Mittelstand substanziell entlastet werden, ohne damit die Situation der aktuellen Bezügerinnen und Bezüger, die grossmehrheitlich der unteren Einkommensgruppe angehören, zu verschlechtern.
Begründung:
Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid (8C_228/2018) stellt die
Praxis des Kantons Luzern bei den individuellen Prämienverbilligungen für
Familien mit Kindern in Frage. In seinen Erwägungen erinnert das Bundesgericht
an die Bestimmungen von Art. 65, Abs. 1bis KVG, die für untere und mittlere
Einkommen eine Prämienverbilligung von mindestens der Hälfte bei jungen
Erwachsenen in Ausbildung und – seit diesem Jahr – von 80 % bei Kindern
vorsieht. Gemäss Definition des Bundesgerichts sind alle Personen mit einem Einkommen
zwischen 70 und 150 % des Medianeinkommens des Kantons der mittleren
Einkommensgruppe zuzuordnen.
Der Entscheid des Bundesgerichts zwingt den Kanton Luzern, seine Ansätze
anzuheben, damit ein Teil des unteren Mittelstands wieder Unterstützung erhält.
Dieser Entscheid hat nationale Tragweite. Das jüngste Monitoring des
Bundesamts für Gesundheit erstellt eine Bestandesaufnahme bei den
individuellen Prämienverbilligungen zugunsten des Mittelstands, bei dem es
sich auf die gleiche Definition der mittleren Einkommensgruppe stützt, die
auch das Bundesgericht angewendet hat. Daraus geht hervor, dass verschiedene Kantone – darunter auch der Aargau – keine
Unterstützung für den unteren Mittelstand vorsehen.
Die neue Regelung soll die unteren und mittleren Einkommensgruppen –
nicht nur Familien, sondern auch andere Gruppen wie Rentnerinnen und Rentner – substanziell
entlasten, ohne dabei die Situation der aktuellen Bezügerinnen und Bezüger zu
verschlechtern.