Interpellation Martin Brügger, SP, Brugg, vom 18. Juni 2019 betreffend Wirksamkeit von Investitionen/Entwässerungsprojekten zugunsten des Gewässerschutzes

Text und Begründung

Entwässerungsprojekte sind kostenintensiv, müssen weit vorausschauend geplant werden und wer-den im Laufe der Zeit trotzdem vielen Strategie- und Technologieänderungen ausgesetzt sein. Aktu-ell wird die Konzentration auf weniger aber grössere und mit bester Technologie ausgerüstete Ab-wasserreinigungsanlagen (ARA) weiter voranschreiten (in der Vergangenheit wurden im Aargau über die Hälfte der gebauten ARAs bereits stilleglegt bzw. zu grösseren ARA zusammengeschlossen – infolge Strategie-/Technologieentwicklung (mitunter aus ökonomischen Gründen). Solche Projekte sind heute immer Verbundaufgaben und bedürfen einer übergeordneten Koordination. Zielsetzung muss der Gewässerschutz gesamthaft sein. – In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen.
Eine Wegleitung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gibt vor, wie mit dem “Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen” vorgegangen wird. Die neue VSA (Verband Schweizer Abwas-ser- und Gewässerschutzfachleute)-Richtlinie “Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter” stimmt mit der BAFU-Wegleitung überein. In diesen Wegleitungen werden die Grundsätze für die Wahl der Regenabwasserbeseitigung beschrieben und priorisiert. Es wird vorgegeben, dass die 1. Priorität (Versickerung) klar Vorrang geniessen muss. Falls eine Versickerung nicht möglich ist muss in 2. Pri-orität die Einleitung in ein Oberflächengewässer geprüft werden. Erst in 3. Priorität kann eine Ent-wässerung via Mischwasserkanalisation erfolgen. Die Wahl muss im Variantenvergleich begründet werden. Die Vorgabe der Prioritäten entspricht dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) und der dazugehörigen Gewässerschutzverordnung (GSchV).
Gemäss Wegleitung BAFU muss die Variantenwahl an Hand der örtlichen Machbarkeit und der ge-setzlichen Zulässigkeit geprüft werden. Es fällt auf, dass die kantonalen Aargauer Wegleitungen in ihrer Betrachtung von den Ansätzen des BAFU abweichen. Im Kanton Aargau wird die Frage, ob ab-fliessendes Regenwasser als “verschmutzt” zu gelten hat, auch bei kaum frequentierten Strassen be-jaht und das Regenwasser heute noch meist mittels Mischwasser abgeleitet – mit der Begründung dies sei im Sinne des Gewässerschutzes. Das Mischwasser wird den Kläranlagen zugeführt. Es fal-len so grössere Mengen an zu klärendem Abwasser an, als wenn schwach verschmutztes Wasser des Strassenkörpers einer Versickerung zugeführt würden.
Im regeltechnischen System der Entwässerung und Klärung wird beim Regenfall gelegentlich die Klärmenge überschritten (Regenbecken wirken nur begrenzt als Puffer). Es ist also wahrscheinlich, dass in solchen Fällen das Mischwasser ungeklärt direkt einem Vorfluter zugeführt wird. In diesem komplexen – von Naturgewalten beeinflussten System interessiert nun die Planungsbasis. Der Re-gierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass bei der Abwasserbewirtschaftung konform der aktuells-ten Wegleitungen des BAFU oder des VSA hinsichtlich Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen vorgegangen wird?
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  2. Ist sichergestellt, dass bei Projekten der Gemeinden (GEP und daraus resultierende Entwässe-rungs-Bauprojekten) ein Vergleich von möglichen Varianten stets fundiert (spezifisch) vorgenom-men und begründet wird?
  3. Ist in den regeltechnisch komplexen überregionalen Entwässerungsverfahren/-Projekten die Wirk-samkeit der möglichen Massnahmen/Investitionen immer primäre Zielsetzung?
    a) Gibt es Studien, worauf sich der Aargau stützt, dass schwach verschmutztes Wasser von Quartierstrassen (wie aktuell praktiziert) dem Mischsystem zugeführt wird, statt eine Versicke-rung oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer anzustreben?
    b) Wird die Wirksamkeit von kapitalintensiven Bauprojekten (wie z. B. Zusammenführungen/Aus-bauten von ARAs, Einführungen von Trennsystemen, Bau von Retensions- oder Regenbe-cken, Versickerungsprojekten oder Druckleitungen zu anderen ARAs) hinsichtlich der zu erzie-lenden Gesamtwirkung für den Vorfluter errechnet und dann Prioritäten gesetzt?
    c) An Hand welcher Beispiele ist ein solches Vorgehen beispielshaft ersichtlich?
    d) Wie kann eine Planung der Entwässerung durch den Kanton als Fachstelle zukunftsweisend – und gebietsübergreifend sichergestellt werden, um das Risiko von Fehlinvestitionen zu vermei-den (wie der erfolgte Rückbau von vielen ARAs im Aargau)?
    e) Wie wird sichergestellt, dass der Aargau nicht mit vielen kapitalintensiven Bauwerken Symp-tombekämpfung bei Gewässerschutz/Entwässerung betreibt, statt längerfristig Ursachenbe-kämpfung anzustreben und die Investitionen längerfristig eingesetzt werden z. B. um Misch-wasserentlastungen in die Gewässer zu vermeiden?
  4. Welche Untersuchungen liegen vor, wie sich die Wasserqualität z. B. der Aare in den letzten Jah-ren entwickelt hat?
    a) Wie wirkt der Hochwasserfall bei der Aare, wenn sämtliche ARAs überlastet sind und unge-klärte Abwasser direkt dem Vorfluter zugeführt werden. Wie oft kamen in den letzten Jahren solche Ereignisse vor und wie “verarbeitet ein Gewässer wie die Aare (kurz und längerfristig) ein solches Ereignis hinsichtlich Wasserqualität?
    b) Werden geplante Investitionen hinsichtlich solcher Ereignisse relativiert betrachtet und die – beispielsweise hinsichtlich der zu erwartenden Wasserqualität der Aare im Zusammenhang geplanten Investitionen.
  5. Wie schnell können neue Erkenntnisse/Strategien in die generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinden einfliessen z. B. um präventiv den langfristigen Umgang mit Regenwasser zu op-timieren, damit die Mischwassermenge für die ARSs nicht unbewältigbar wird? Wie übt der Kan-ton seine fachliche Führung diesbezüglich aus.


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