Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin Lea Schmidmeister, Wettingen) vom 18. Juni 2019 betreffend Gewährleistung des Rechts des Kindes auf ein Zusammenleben mit der Familie unabhängig vom Aufenthaltsstatus

Text

Der Regierungsrat wird gebeten, eine Regelung zu finden, die es den im Kanton Aargau lebenden Kindern mit F-Ausländer-, F-Flüchtlings- oder B-Flüchtlingsstatus ermöglicht, mit beiden Elternteilen zusammenzuleben.

Begründung

Im Kanton Aargau ist es vom Ermessen der Gemeinden abhängig, ob Kinder, deren Elternteile ver-schiedene Aufenthaltsbewilligungen besitzen, als Familieneinheit zusammenleben können. Die Er-fahrung zeigt, dass keine Gemeinde gefunden wird, die freiwillig eine nicht vom Kanton zugewiesene F-Ausländerin oder F-Ausländer aufnimmt. Zudem haben alle Asylunterkünfte Besuchszeiten in ihren Hausregeln festgelegt. Dies gilt auch für Väter oder Mütter und deren gemeinsamen Kinder. Unter diesen Voraussetzungen werden Mütter in die Rolle von Alleinerziehenden gedrängt, obwohl der Va-ter bereit wäre, seine Erziehungspflichten wahrzunehmen.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist am 26. März 1997 in der Schweiz in Kraft getre-ten. Jeder Mensch hat Anspruch auf alle darin verkündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterschei-dung, etwa nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politi-schen Gesinnung oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermö-gen, der Geburt oder dem sonstigen Status.
Insbesondere Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Die Familie gilt als Grundeinheit der Gesellschaft und natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ih-rer Mitglieder, insbesondere der Kinder.

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