Text:
Der Aargauer Regierungsrat wird eingeladen, die Bestimmungen zum Submissions- und Vergabe-recht dahingehend anzupassen, dass beim Kauf und Mieten von Liegenschafts- und Bauobjekten sowie bei Bauvorhaben an eigenen Liegenschaften (Sanierungen, Erweiterungen) der Einsatz von Photovoltaikanlagen massgebend berücksichtigt wird.
Begründung:
Mit dem Pariser Klimaübereinkommen hat die Schweiz eine der grössten Herausforderungen der Menschheit angenommen. Sie hat sich zusammen mit 195 anderen Staaten dazu verpflichtet, ihr Möglichstes dazu beizutragen, um die Klimaüberhitzung auf 1.5 bis 2 Grad zu begrenzen. Der Klima-wandel soll nicht zu einer noch grösseren Bedrohung für die Zivilisation werden.
Die Umsetzung des Pariser Abkommens erfordert eine völlige Abkehr von fossilen Energiequellen. Damit die Schweiz im Sinne des Pariser Abkommens bis 2050 beinahe klimaneutral wird, muss je-doch der Umbau des Energiesystems schneller vorangetrieben werden. Es braucht einen konse-quenten inländischen Ausbau bei den erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Solarenergie. Nur so kann es ermöglicht werden, dass der durch die Schweiz beschlossene Atomausstieg und die inländische Dekarbonisierung nicht in den Import von klimabelastendem Strom (sog. “Dreckstrom”) münden.