Text:
Der Aargauer Regierungsrat wird eingeladen, quantitative und qualitative Ziele und Umsetzungs-pläne zu definieren, mit denen die Energieunternehmen, die der Kanton besitzt oder an denen er massgeblich beteiligt ist, verpflichtet werden, jenen Anteil an Photovoltaikenergie zu produzieren und zu verteilen, der notwendig ist, um die Klimaziele der Schweiz, zu denen sie sich mit dem Pariser Kli-maabkommen verpflichtet hat, einzuhalten.
Begründung:
Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaübereinkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis ins Jahr 2050 auf netto null zu senken. Das ist nur möglich, wenn wir in der Schweiz zusätzlich jährlich 50-80 TWh CO2-freien, nichtnuklearen Strom erzeugen. Ein grosser Teil davon wird durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden müssen – auch im Mittelland, auch im Kanton Aargau.
Die Bereitstellung von Energie ist eine der wichtigen Aufgaben der öffentlichen Hand, insbesondere der staatlich kontrollierten Energiewirtschaft. Es ist darum von grosser Bedeutung, dass diese Unternehmen sich sofort daran machen, diesen Zubau an Photovoltaik zu planen und zu realisieren, denn bis in 30 Jahren spätestens benötigen wir rund doppelt so viel Solarstrom, wie wir heute aus der Wasserkraft beziehen (aktuell sind es 36 TWh/Jahr).
Die Eigentümer der stromerzeugenden Unternehmen sind gefordert. Dies gilt ganz besonders für die Gemeinden und Kantone. Der Kanton Aargau soll mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Ener-gieunternehmen klare Zielvorgaben machen, damit diese die dringend benötigten neuen Photovoltaikanlagen rechtzeitig in Betrieb nehmen können, um ihren Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele der Schweiz leisten zu können. Dazu gehören auch Massnahmen zur Speicherung der Tagesspitzen und zur Solarstromproduktion im Winterhalbjahr (auf den Jurahöhen und in den Alpen).
Einen weiteren wichtigen Beitrag müssen die grossen Energieerzeuger und Stromverteiler leisten, indem sie dank fairen, kostendeckenden Abnahmepreisen, die Privaten ermuntern, dezentrale Photovoltaikanlagen auf ihren Hausdächern, Fassaden oder Infrastrukturanlagen zu bauen und zu be-treiben. Auch dazu soll die Regierung klare Zielvorgaben formulieren.