Postulat Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher), Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden, Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau, Ralf Bucher, CVP, Mühlau, Adrian Bircher, GLP, Aarau, und Urs Plüss, EVP, Zofingen, vom 27. August 2019 betreffend besorgniserregender Zustand des Waldes und notwendige Massnahmen

 Text:

Der Regierungsrat wird aufgefordert hinsichtlich des besorgniserregenden Zustandes des Waldes (in Folge zweier Hitzesommer als deutliche Zeichen des sich immer stärker abzeichnenden Klimawan-dels) entsprechende Massnahmen einzuleiten, da das Ausmass der Schäden wohl noch weitreichen-der ist, als bei den Sturmschäden von “Lothar”. Bei einem solch dramatischen Ausmass von Wald-schäden wird erwartet, dass die Regierung strategische Vorgaben entwickelt, Massnahmen einleitet und einen angemessenen Verpflichtungskredit spricht. Der Kanton soll für die Wiederbewaldung der entstandenen Schadenflächen (nicht nur für seltene und wertvolle Baumarten) einen Verpflichtungs-kredit in angemessener Höhe sprechen.

Begründung:

Gerade aktuell wurde die Vernehmlassung zum Naturschutzprogramm Wald (Zwischenbericht 2019 mit Antrag für den Verpflichtungskredit fünfte Etappe 2020–2025) abgeschlossen. Etliche Eingaben erwähnten den dramatischen Zustand des Waldes und dass die Verantwortlichen für den Wald im Aargau mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden (Klimawandel, Baumarten, welche ver-mehrt unter Druck kommen, Neobiota-Probleme etc.). Die Verantwortung des Kantons für die Erhal-tung einer gesunden Waldfläche wird steigen.

Hinsichtlich der Funktion des Waldes für Klima und als Wasserspeicher (für Umwelt-/Naturschutz und die Biodiversität), aber auch hinsichtlich der Pflege des Waldes und der möglichen Nutzung des Holzes für zukünftigen Generationen, ist es aber grundlegend, dass dies nur mit einer weite-ren Existenz des Waldes einhergehen kann. Die Begründung und Pflege eines Mischwaldes mit Baumarten, welche dann auch unter den veränderten Klimabedingungen überleben können, ist aufwendig aber ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoll. Artenreiche Mischwälder sind am besten in der Lage, die Risiken des Klimawandels aufzufangen. Es geht also insbeson-dere um die Verantwortung, welche die Förster gegenüber unseren kommenden Generationen wahrnehmen wollen. In diesem Sinne ist die Wiederbewaldung der durch die Trockenheit entstan-denen Schadenflächen unabdingbar. Die vorhandenen Projektekategorien der aktuellen Förder-bestimmungen der Jungwaldpflege für seltene und wertvolle Baumarten reichen dazu nicht aus. Es müssen weitere, für wärmere und trockenere Klimaverhältnissen geeignete Baumarten geför-dert werden können. Da die Schadenflächen oft relativ kleinflächig sind (“Käfernester” von 10 bis 30 Aren), sind zudem die vorgeschriebenen Minimalflächen für eine Förderung anzupassen; ein Verpflichtungskredit in angemessener Höhe zu sprechen ist dringend notwendig. 2 von 2

Es darf davon ausgegangen werden, dass sich der Regierungsrat über den Zustand des Waldes nach mehreren “Hitzesommern” als Zeichen der fortschreitenden Klimaveränderungen bewusstge-worden ist und er es als notwendig erachtet, dass Strategien und Massnahmen zum Erhalt eines ge-sunden Waldes heute dringender als je sind.

Aus Sicht von Förstern ist die Situation heute schlimmer, als nach dem “Lothar”. Damals waren die Schäden für jedermann sichtbar und daher offensichtlich zu erkennen und der Handlungsbedarf ein-facher zu kommunizieren. Zudem konnte das Holz ins benachbarte Ausland exportiert werden. Dies ist aktuell nicht möglich, weil in ganz Mitteleuropa riesige Mengen Käferholz anfallen.

Der Kanton unterstützt heute die Aufrüstung von Schadholz, das durch den Borkenkäfer befallen ist. Für folgende Leistungen werden Beiträge vom Kanton bezahlt:

Transport des Käferholzes aus dem Wald (nur Fichte) und mindestens 500 m vom Wald entfernt. Entrindung des frisch befallenen Käferholzes. Begründung von Jungwald auf den Schadenflächen im Rahmen der Förderprojekte für seltene und wertvolle Baumarten.

Für die Schäden an anderen Baumarten (Tanne und Buche, etc.) bezahlt der Kanton nichts.

Bei Lothar hat der Kanton für die Wiederbewaldung der entstandenen Schadenflächen (nicht nur für seltene Baumarten) einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 15.1 Mio. gesprochen. Bei den aktuellen gravierenderen Waldschäden durch Klimaveränderung und Hitzesommer wird er-wartet, dass die Regierung strategische Vorgaben entwickelt, Massnahmen initiiert und einen angemessenen Verpflichtungskredit spricht. Die heutige Strategie des Kantons reicht nicht mehr. Deshalb wäre dringender Handlungsbedarf angezeigt. Als Vorbild können die Massnahmen von 1999/2000 dienen. Am 23.2.2000 beantwortete der Regierungsrat verschiedene Vorstösse, die seinerzeit am 4.01.2000 eingereicht wurden. Mit der Botschaft Nr. 00.358 vom 18. Oktober 2000 wurde ein Verpflichtungskredit von 15.1 Mio. Franken beantragt.

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