Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin Gabriela Suter, Aarau) vom 17. September 2019 betreffend Ausmass der Steuerhinterziehung im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Die Bundesverfassung legt fest, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen soll: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Dieses Prinzip der Solidarität wird jedoch insbesondere von denjenigen juristischen und natürlichen Personen verletzt, die ihre Steuern hinterziehen.


Durch Steuerhinterziehung entgehen der öffentlichen Hand hohe Summen, für die die ehrlichen Steuerzahlenden geradestehen müssen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die straflose Selbstanzeige für Steuervergehen möglich. Natürliche und juristische Personen können dabei einmalig Schwarzgeld aufdecken ohne gebüsst zu werden (Selbstanzeige). Seither haben sich tausende von Steuersünde-rinnen und Steuersündern schweizweit gemeldet und bisher unversteuertes Geld “legalisiert”. Am 9. Januar dieses Jahres meldete der Kanton, dass im Jahr 2018 allein im Kanton Aargau 1182 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstatten worden sind. Dabei wurden Vermögen im Wert von insgesamt 287 Millionen Franken deklariert, die Steuereinnahmen von 12,8 Millionen Franken generieren.


Wie die genannten Zahlen sowie die Resultate der Steueramnestie zeigen, ist davon auszugehen, dass dem Kanton eine beträchtliche Summe an Steuern vorenthalten wird. Darunter leiden die ehrli-chen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die fiskalischen Mindereinnahmen durch höhere Steu-ern auf ihre Einkommen oder Leistungsabbau tragen müssen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele natürliche und juristische Personen haben seit 2010 von der Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige Gebrauch gemacht (aufgeschlüsselt nach Jahr)?
  2. Wie hoch sind die so aufgedeckten Schwarzgelder (aufgeschlüsselt pro Jahr)?
  3. Auf wie viel Bussgeld hat der Kanton in diesen Fällen verzichtet?
  4. Wie viele Steuerhinterziehungs-Fälle wurden in den letzten zehn Jahren geahndet?
  5. Wie hoch ist das gesamte Ausmass dieser Fälle der letzten zehn Jahre?
  6. Was hat der Regierungsrat bisher unternommen, um Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen?
  7. Auf wie viele Millionen schätzt der Regierungsrat die Steuerbeträge, die unserem Kanton und un-seren Gemeinden jährlich aufgrund von Steuerhinterziehung verlorengehen?
  8. Was genau unternimmt der Regierungsrat, damit Kanton und Gemeinden in Zukunft keine (weiteren) Millionenbeträge verlieren?
  9. Wird sich der Regierungsrat auch auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgehoben wird?

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