Postulat der SP-Fraktion (Sprecher Manfred Dubach, Zofingen), (…), vom 17. September 2019 betreffend Stellvertretungskosten für Weiterbildungen im Interesse des Arbeitgebers

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dass der Kanton die Kosten der Stellvertretung oder für die zeitweilige Reduktion des Pensums bei Lehrpersonen mit abgeschlossenem Stufendiplom, die im Inte-resse ihrer Schule eine Facherweiterung oder ein CAS (Certificate of Advanced Studies) absolvieren, übernimmt, gegebenenfalls unter finanzieller Beteiligung der Gemeinden.

Begründung:
Die Weiterbildung der Lehrpersonen ist im Kanton Aargau eine Verbundaufgabe von Kanton und Ge-meinden. Der Kanton übernimmt den grössten Teil der Kosten der Weiterbildungsveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz. Die Gemeinden tragen in vielen Fällen die Restkosten, falls die Weiterbildung vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurde.


Infolge des Wechsels zum Neuen Aargauer Lehrplan (NALP), der auf Verordnung des Regierungs-rats eingeführt wird, müssen einige Lehrpersonen, die bisher Einzelfächer (Geografie, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten) unterrichtet haben, eine Fach-erweiterung oder ein CAS absolvieren, damit sie die neuen Sammelfächer (Natur und Technik / Räume, Zeiten, Gesellschaften / Textiles und Technisches Gestalten) unterrichten können und dür-fen. Grundsätzlich ist es möglich, wenn auch nicht im Sinne des neuen Lehrplans, die bisherigen Fächer getrennt zu unterrichten. Aus organisatorischen Gründen (Stundenplan) oder aus Gründen der sinngemässen Umsetzung des NALP werden viele Schulleitungen darauf drängen, dass die Facher-weiterungen absolviert werden. Diese Weiterbildungen befähigen die Lehrerinnen und Lehrer zwar dazu, ein breiteres Spektrum an Fachgebieten zu unterrichten, haben aber keine höhere Lohneinstu-fung zur Folge. Sie dienen also ausschliesslich dazu, dass der angestammte Beruf unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin erfolgreich ausgeübt werden kann. Unter diesen Prämissen ist klar, dass die Finanzierung der Weiterbildung eine Aufgabe des Arbeitgebers ist. Dabei kann die Diskus-sion geführt werden, ob nach der Weiterbildung eine zeitlich beschränkte Verpflichtung bestehen soll, weiterhin im Kanton Aargau als Lehrperson zu arbeiten.


Da die Module der Ausbildung teilweise während der Unterrichtszeit stattfinden, ist es zwingend, dass die betroffenen Lehrpersonen ihr Pensum reduzieren oder durch eine Stellvertretung entlastet werden. Die Postulantinnen und Postulanten sind der Meinung, dass die dadurch entstehenden Kosten vom Kanton, eventuell unter Beteiligung der Gemeinden, übernommen werden müssen und nicht vollständig auf die Gemeinden oder die Arbeitnehmenden abgeschoben werden können.

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