Ein heuchlerisches Anliegen

Im Hinblick auf die zweite Beratung der laufenden Steuergesetzrevision will die bürgerliche Mehrheit mit aller Kraft höheren Pauschalabzügen für Versicherungsprämien durchzudrücken. Das Anliegen ist falsch und unehrlich. Es entlastet nur wenige und ist für viele doppelt ungerecht.

Den entsprechenden Prüfungsantrag hat der Regierungsrat klar beantwortet: Eine Anpassung als Hauruck-Übung in der zweiten Beratung ist nicht zulässig. Nur schon deshalb wird sich die SP gegen einen entsprechenden Antrag wehren, sollte er gestellt werden. Wäre er erfolgreich, könnte er in einem Normenkontrollverfahren aufgehoben werden.

Pauschalabzug entlastet die Falschen

Die Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte eine grosse finanzielle Belastung, dagegen muss dringend etwas getan werden. Eine Erhöhung der Pauschalabzüge für die Prämien ist aber falsch, und die Argumentation dazu unehrlich: Wirklich substanziell von Steuerabzügen profitieren immer nur Personen mit hohen Einkommen. Personen mit kleinen und normalen Einkommen profitieren davon kaum. Gabriela Suter, Präsidentin SP Aargau, meint dazu: „Es geht beim Vorschlag überhaupt nicht darum, die Bevölkerung tatsächlich von der Prämienlast zu befreien. Die Sorgen der breiten Bevölkerung und der Familien in diesem Kanton werden nicht ernst genommen. Vielmehr ist es ein weiteres Steuergeschenk für Gutverdienende.“

Weg führt über Prämienverbilligung

Eine viel bessere und gerechtere Lösung wäre es, die Prämienverbilligung endlich vernünftig zu erhöhen und wirklich an die steigenden Prämien anzupassen. Das würde viele Familien spürbar und schnell entlasten. Die bürgerliche Mehrheit hätte dazu vor den Sommerferien eine Möglichkeit gehabt. Sie lehnte den entsprechenden Antrag der SP aber ab. Daran zeigt sich erst recht, dass der Vorschlag zur Erhöhung der Pauschalabzüge heuchlerisch ist.

Die SP setzt sich weiter dafür ein, dass die Individuelle Krankenkassenprämien-Verbilligung (IPV) im Aargau fair umgesetzt wird – denn diese ist nicht wie immer wieder dargestellt ein Almosen, sondern ein Recht, das im KVG festgeschrieben ist. Der Gerichtsentscheid zur entsprechenden Klage der SP ist hängig. Zudem kann auch die laufende Volksinitiative Abhilfe schaffen: Sie will erreichen, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Einkommens für die Prämien ausgeben muss.

Steuerpolitisch doppelt ungerecht

Die bürgerliche Mehrheit wehrte sich gegen die Erhöhung der IPV mit dem Hinweis auf die knappen Kantonsfinanzen – die beim Vorschlag zur Erhöhung der Pauschalabzüge offenbar plötzlich keine Rolle mehr spielen. Der Regierungsrat zeigt aber in der Botschaft zur zweiten Beratung auf, dass eine Erhöhung Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken für den Kanton mit sich bringen würde. Fatal wäre sie auch für die Gemeinden, denen bereits ab nächstem Jahr 42 Millionen budgetierte Einnahmen fehlen würden. Dieter Egli, Präsident der SP-Grossratsfraktion, führt dazu aus: „Das würde unweigerlich zu Leistungskürzungen führen, unter denen wiederum Personen mit kleinen Einkommen am meisten zu leiden hätten. Höhere Pauschalabzüge entlasten also nicht nur eine Minderheit, sie sind für eine Mehrheit sogar doppelt ungerecht.“

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