Text und Begründung:
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz publizierte 2017 die Studie “Schottergärten und Landschaft”. Sie weist darin auf gravierende Nachteile von Schottergärten betreffend Biodiversität, Klima und Lebensqualität hin: Versiegelung des Bodens, zusätzliches Abwasser, reduzierte Bodenfruchtbarkeit, kaum Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Unterbrechung von Lebensraumvernetzungen, Verschlechterung des Mikroklimas wegen Aufheizung und geringer Verdunstung, weniger Windschutz insbesondere für Tiere im Winter, steriles und ödes Aussehen, das sich negativ auf Emotion, Identifi-kation und soziales sowie ökologisches Engagement auswirkt. Die Studie schlägt zur Abhilfe zwölf Steuerungsinstrumente auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene vor.
Insbesondere Schottergärten auf Folie oder Vlies versiegeln den Boden. Sie gefährden dadurch den Gewässerschutz durch raschen Abfluss, mangelnden Schadstoffrückhalt und verringerter Speisung der Grundwasserreserven. Schottergärten erhöhen Hitze, Trockenheit und Feinstaubbelastung, schaden dem Ortsbild und zerstören Lebensräume für Fauna und Flore. Gleiches gilt für grossflächig angelegte Steinkörbe (Gabionen).
Schottergärten sind nur vermeintlich pflegeleicht. Da sie bei Ver-unkrautung nicht gemäht, umgegraben oder gehackt werden können, tragen sie zu einem unnötigen und schädlichen Einsatz von Herbiziden bei.
Das Bundesamt für Umwelt publizierte 2017 den “Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz”. Er bezeichnet den Erhalt und die Förderung der Biodiversität als gesellschaftlichen Konsens sowie als gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Er sieht dringenden Handlungsbedarf und ruft zu massiven zusätzlichen Anstrengungen auf, um den rasanten Verlust von Biodiversität zu stoppen. Zu diesem Zweck erarbeitet der Bund Musterbaureglemente. Sie “dienen Kantonen und Gemeinden als Arbeitshilfen” und konkretisieren “die rechtlichen Vorgaben zum ökologischen Ausgleich im Sied-lungsraum” (siehe Ziffer 4.2.7).
Wir bitten den Regierungsrat vor diesem Hintergrund folgende Fragen zu beantworten:
- Inwiefern teilt der Regierungsrat die Einschätzungen der genannten Studie betreffend die Nach-teile von Schottergärten und grossflächig angelegten Gabionen?
- Welchen Handlungsbedarf leitet er daraus ab für öffentliche (kantons- und gemeindeeigene) so-wie für private Flächen?
- Welchen Steuerungsinstrumenten misst er die grösste Wirksamkeit und Umsetzbarkeit bei?
- Wann liegen die Musterbaureglemente des Bundes vor und wie will die Kantonsregierung diese nutzen?
- Welches Potenzial sieht der Regierungsrat in der Renaturierung versiegelter Flächen (inklusive Strassen) oder anderweitig ökologisch minderwertiger, artenarmer öffentlicher Flächen, deren Nutzung dies zulässt?