Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, zur 2015 vom Grossen Rat beschlossenen Sozialplanung (SOPLA) einen Bericht zu erstellen. Insbesondere sei aufzuzeigen, wie weit die Massnahmen (ent-sprechend Botschaft S. 11 ff) umgesetzt wurden, inwiefern die aktuelle Sozialpolitik mit den Zielen der Sozialplanung kongruent ist und welche neuen Massnahmen für die bevorstehende Periode 2021–2025 zu ergreifen sind, um die Sozialplanung erfolgreich umzusetzen.
Begründung:
Sowohl der Sozialbericht als auch die Sozialplanung wurden vor etlichen Jahren in einem langen Prozess erarbeitet, unter Mitarbeit der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) beraten und schliesslich vom Grossen Rat beschlossen. Beide Dokumente betonen die schnellen und tief-greifenden Veränderungen von Wirtschaft und Gesellschaft, die das Sozialsystem grossen Bewäh-rungs- und Belastungsproben aussetzen.
Ziel des ersten Sozialberichts des Kantons Aargau von 2012 war es, einen Überblick über die immer schneller auftretenden Veränderungen zu geben, die soziale Lage der Kantonsbevölkerung in acht verschiedenen Handlungsfeldern zu untersuchen und die Sozialpolitik des Kantons Aargau zu be-schreiben. Der Sozialbericht zeigt im Fazit sechs Punkte auf, die nach Analyse der sozialpolitischen Handlungsfelder besonders wichtig erscheinen.
Im Vorwort zur Sozialplanung von 2015 ist zu lesen, dass eine neue Sozialpolitik vorgeschlagen wird, welche Menschen fördert, von ihnen Eigenverantwortung für sich und ihre Umgebung fordert und gleichzeitig auch Wirtschafts- und Finanzpolitik ist. Die Sozialplanung stelle ein innovatives In-strument dar, das gleichzeitig gesellschafts-, wirtschafts- und finanzpolitisch erwünschte Entwicklun-gen zielgerichtet fördere. Die Sozialplanung beinhaltet zahlreiche Ziele, Strategien, Massnahmen un-terschiedlicher Prioritäten und weitere Handlungsmöglichkeiten.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ist für die Umsetzungskontrolle der Sozialpoliti-schen Planung zuständig, die involvierten Departemente wurden beauftragt, über die in ihrem Zu-ständigkeitsbereich liegenden Massnahmen zu berichten. Das SOPLA-Reporting wurde bislang jähr-lich der Generalsekretärenkonferenz zur Kenntnis gebracht. Erstmals wurde der Grosse Rat über den Stand der SOPLA-Umsetzungen in der Botschaft zum Jahresbericht mit der Jahresrechnung 2018 orientiert.
Es ist höchste Zeit für eine umfassende und departementsübergreifende Standortbestimmung, dies insbesondere vor dem Hintergrund der raschen sozial-, finanz- und wirtschaftspolitischen Entwicklun-gen der letzten Jahre. Der sozialpolitische Kompass von Regierungsrat und Grossem Rat soll sich an der 2015 vom Grossen Rat verabschiedeten Sozialplanung ausrichten, andernfalls würde diese wichtige strategisch ausgerichtete und politisch breit abgestützte Planungsgrundlage zu einem Papiertiger degradiert.