Anpassung des Richtplans: Zentrumsentwicklung Schöftland; Festsetzung neuer Depot-/Werkstattstandort Wynental- und Suhrentalbahn (Richtplankapitel M 3.3, Beschluss 1.1) Festsetzung neuer Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Mühleareal (Richtplankapitel S 1.9, Beschluss 1.1) Zwischenergebnis neuer Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Hegmatte (Richtplankapi-tel S 1.9, Beschluss 1.2) Verminderung der Fruchtfolgeflächen (Richtplankapitel L 3.1)

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, sehr geehrte  Damen und Herren

Generelle Bemerkungen:
Die SP Aargau hat sich bereits im September 2018 im damaligen Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Richtplans: Zentrumsentwicklung Schöftland; Festsetzungen neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn, neuer Wohnschwerpunkt WSP Hegmatte und Mühleareal, Siedlungsgebiet, Verminderung der Fruchtfolgeflächen detailliert geäussert.

Die SP steht zu einer guten Entwicklung des öffentlichen Verkehrs (öV) im Suhrental.

Die Hauptkritikpunkte der Anhörung/Mitwirkung 2018 sind für die aktuelle Anhörung aus Sicht der SP dieselben geblieben nämlich der mangelnde Einbezug der kommunalen Bevölkerung, der Verlust von Landwirtschaftsland (Fruchtfolgeflächen FFF) und von Landschaftswerten durch die vorgesehene Siedlungsgebietserweiterung auf die Hegmatte. Damit verbunden ist eine allgemeine Wachstumskritik im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnschwerpunkt. Es sind nicht bereits jetzt Präjudizien für die langfristige Entwicklung der Hegmatte zu schaffen. Mit der Änderung, dass ein künftiger Wohnschwerpunkt Hegmatte erst als Zwischenergebnis und nicht als Festsetzung im Richtplan aufgenommen wurde, wurde den Kritikpunkten zu wenig Rechnung getragen. Notabene mündeten diese auf kommunaler Ebene bekanntlich in eine Initiative “Nein zur Überbauung der Hegmatte” und gar in eine entsprechende Teilrückweisung der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung an der Gemeindeversammlung vom 19. 11. 2018 zur Schaffung einer Landschaftsschutzzone Hegmatte.
Die Entwicklung in Schöftland sollte ohne Beanspruchung zusätzlicher Kulturlandfläche erfolgen, die Festsetzung eines neuen Depot-/Werkstattstandortes im Richtplan für 2045 ist verfrüht.

Die Behandlung des Initiativbegehrens an der Gemeindeversammlung Schöftland (möglicherweise im Juni 2020), sollte vor den Ausarbeitungen der Richtplangeschäfte abgewartet werden; – denn dann wird sich erstmals die Dorfbevölkerung zur künftigen Entwicklung bzw. Verwendung der Hegmatte äussern können (mitunter ob die Landwirtschaftszone Hegmatte mit einer Landschaftsschutzzone überlagert wird). In letzter Zeit zeigte sich, dass solchen Richtplanvorhaben, wo die Gemeinde im Vorfeld noch nicht ernsthaft miteinbezogen wurde – kein Erfolg beschert wurde oder in den nachgelagerten Verfahren abgelehnt wurden (WSB-Unterkulm, Deponie Tegerfelden etc.).

Anträge:
A: Die Schöftler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen zum vorliegenden Thema einen Beschluss fassen können, bevor die Vernehmlassung abgeschlossen ist und die Regierung auf Grund dieser eine Anpassung des Richtplans das Geschäft bearbeitet.

1. Der neue Depot-/Werkstattstandort WSB ist nicht als Festsetzung in den Richtplan aufzunehmen (allenfalls als Zwischenergebnis)

2. Der Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Mühleareal ist nicht als Festsetzung in den Richtplan aufzunehmen (allenfalls als Zwischenergebnis)
3. Auf einen Richtplaneintrag als Zwischenergebnis für den Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Hegmatte ist zu verzichten.

4. Auf eine Verminderung der Fruchtfolgeflächen ist zu verzichten

Begründung/Erläuterungen

Festsetzung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn

Die SP steht zu einer Steigerung der öV-Kapazität und erachtet es als richtig, dass die AAR bus+bahn in Zukunft auf 60-Meter-Züge setzt. Es wird anerkannt, dass aufgrund des längeren Rollmaterials eine Erweiterung der Werkstätte und der Geleise nötig. Allerdings lehnen wir die vorgeschlagene Lösung auf der Hegmatte ab, dies aus folgenden Gründen:

Zerschneiden und Zerstören von Fruchtfolgeflächen (FFF): Die Hegmatte ist wertvolles Landwirtschaftsland. Die geplante Geleiseschlaufe der AAR bus+bahn, über die die neue Werkstätte erreicht werden soll, würde die Fruchtfolgefläche vermindern und zerschneiden.

Bedarf erst ab 2045: Die bestehende Werkstätte im Ortskern kommt erst 2045 ans Ende ihrer Nutzungsdauer. Bis dahin werden Reparaturen an den Wagen ohnehin am bestehenden Ort erledigt. Wir sehen deshalb nicht ein, warum die auf der Hegmatte geplante neue Werkstätte bereits heute im Richtplan festgesetzt werden muss. Damit würden Entscheidungen vorweggenommen, die erst in etwa 15–20 Jahren gefällt werden müssten.

Dem Szenario 1 „Entwicklung vor Ort“ wird weiterhin der Vorzug gegeben, da ein ist sanfter und kostengünstigerer Ausbau möglich wäre:  Gemäss dem im Planungsbericht geschilderten Szenario 1  wäre es möglich, die Remise auf dem bestehenden Mühleareal auszubauen. Dies käme viel günstiger (zweistelliger Millionenbetrag).

Strategie AAR bus+bahn: Um beurteilen zu können, ob die Hegmatte in Schöftland auch mittel- und langfristig der am besten geeignete Ort für die neuen Rangiergeleise und die Werkstätte ist oder ob allenfalls doch ein alternativer Standort besser geeignet wäre, müsste eine bessere Gesamtschau über die Strategie und der Entwicklungsvorstellungen der AAR bus+bahn für die nächsten 50 Jahre vorliegen.

Darum ist der Werkstattstandort AAR bus+bahn in der Hegmatte nicht im Richtplan festzusetzen. Vielmehr ist der Ausbau der Werkstätte am bestehenden Standort umsichtig anzugehen.

Die SP ist weiterhin kritisch, die Hegmatte als neuen Wohnschwerpunkt im Richtplan zu fördern – könnte ggf. aber die nunmehr erfolgte Korrektur in Form eines Zwischenergebnisses im Richtplan akzeptieren. Folgende Begründungen:

Bestehendes Verdichtungspotenzial nutzen: Eine sinnvolle Siedlungsverdichtung findet in erster Linie gegen innen statt. Die neu revidierte Bau- und Nutzungsordnung von Schöftland zeigt auf, wo diese Verdichtung passieren kann. Bevor Vorbereitungen zu neuen Einzonungen forciert werden, muss das bestehende Verdichtungspotenzial ausgeschöpft werden. Eine Umnutzung der Hegmatte kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder diskutiert werden.

Keine Einzonung auf Vorrat: Aus Sicht der SP ist der Bedarf an zusätzlichem Bauland nicht ausgewiesen. Schöftland weist eine sehr hohe Leerwohnungsquote aus. Schöftland gehört 2018 zu den Top 5 der Aargauer Gemeinden mit dem höchsten Leerwohnungsbestand. Es ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, bereits weitere Wohn- und Arbeitsschwerpunkte im Richtplan festzusetzen. Auch nach der Lektüre der geänderten Unterlagen ist nicht klar, warum gerade Schöftland ein neuer Wohnschwerpunkt werden soll.

Wenn im aktuellen Planungshorizont die Fruchtfolgeflächen (FFF) erhalten werden, also nicht auf die Hegmatte hinaus gebaut wird, kann in 20-25 Jahren ja immer noch frei über deren Nutzung entschieden werden. Dies kann nicht erfolgen, wenn die Hegmatte bereits mit Bahninfrastruktur-/Geleisebauten durchschnitten und überbaut wurde.

Ob und wie in der Hegmatte gewohnt und gearbeitet werden soll, soll frühestens in 15–20 Jahren entschieden werden und kann durch eine verantwortungsvolle Politik darum auch den künftigen Generationen überlassen werden. Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Anträge und Anregungen.

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