AKB privatisieren? Sinnlos und gefährlich

Das Jahresergebnis 2019 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) zeigt einmal mehr, dass sie
kerngesund ist und der Kanton davon profitiert. Trotzdem wollen Teile des Grossen Rats die Bank
privatisieren. Die SP Aargau wird sich an der Grossratssitzung vom 3. März dagegen wehren.

Die SP Aargau gratuliert der Aargauischen Kantonalbank zum sehr guten Resultat 2019. Es zeigt einmal
mehr, dass die Bank über das Vertrauen der Aargauerinnen und Aargauer verfügt. Die AKB ist ein
kerngesundes, vernünftiges Unternehmen mit solidem Geschäftsgebaren und ausgewiesenem
Risikomanagement, ohne aggressive Kreditvergabepolitik, exorbitante Saläre oder Millionenboni. Davon
profitiert nicht zuletzt der Kanton, der in diesem Jahr auf eine Gewinnausschüttung von 66 Millionen
Franken zählen kann. Sie kommen zu den über 500 Millionen Franken dazu, die in Form von
Gewinnablieferung, Dotationszins und Abgeltung der Staatsgarantie in den letzten fünf Jahren an den
Kanton flossen.

Die Privatisierung der AKB bringt nichts…
Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass Teile des Grossen Rats die Kantonalbank einmal
mehr privatisieren wollen. Es mutet schon fast absurd an, dass der Grosse Rat am kommenden 3. März
über einen Antrag zur Umwandlung der Rechtsform der AKB in eine Aktiengesellschaft beraten muss. Diese
Umwandlung würde weder der Bank noch ihren Kundinnen und Kunden etwas bringen. «Eine
Umwandlung der Rechtsform macht nur Sinn, wenn alle oder ein Teil der neuen Aktien verkauft werden
sollen. Wer heute der Umwandlung der Rechtsform zustimmt, stimmt morgen dem Ausverkauf der Bank
zu. Die SP-Fraktion lehnt beide Anliegen dezidiert ab», macht Co-Fraktionspräsident Dieter Egli klar.

… und ist ein gefährliches Signal, das die Bank bedroht
Die SP Aargau wird an der Grossratssitzung den Regierungsrat unterstützen und für den Erhalt des Status
Quo stimmen. Alles andere ist nicht nur sinnlos, sondern gefährlich: Wenn in anderen Kantonen
Rechtsformänderungen der Kantonalbanken vorgenommen wurden, ist dies immer in der Not geschehen.
Würde der bürgerliche Antrag durchkommen, wäre das ein fatales Signal, das das Vertrauen der Kundinnen
und Kunden in die Bank erschüttern würde. Das sollte den Antragstellern klar sein, ansonsten wäre ihr
Vorgehen naiv. Sollte der Vertrauensbruch mit der AKB gewollt sein, wäre das Vorgehen nichts anderes als
zynisch. Die SP Aargau vertraut darauf, dass der Grosse Rat am 3. März vernünftig entscheidet.

Gewinnablieferungen sinnvoll einsetzen
Es ist für die SP nicht nachvollziehbar, dass die Kantonalbank von politischen Akteuren aus rein
ideologischen Gründen regelmässig auf unvernünftige Art und Weise hinterfragt oder gar in ein negatives
Licht gestellt wird. Im Gegenteil: Das Führen einer Bank als kantonale Anstalt würde grosse Vorteile bieten
– wenn man sie nützen würde. «Die Bank könnte gezielt ökologisch ausgerichtete Unternehmen
unterstützen und damit die Standortqualität und Arbeitsplätze im Aargau sichern. Auch könnten die
Gewinnablieferungen für wichtige ökologische und gesellschaftliche Ziele eingesetzt werden», meint
Parteipräsidentin Gabriela Suter. «Allein die Gewinnablieferung 2020 würde reichen, um die vom Kanton
eigentlich geschuldeten Krankenkassenprämien-Verbilligungen – die die SP mit einer Klage erstreiten muss
– zu finanzieren.»

Weitere Auskünfte:
Gabriela Suter, Präsidentin SP Kanton Aargau, 076 432 40 27
Dieter Egli, Co-Präsident der SP-Grossratsfraktion, 079 336 63 93

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