Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin Lea Schmidmeister, Wettingen) vom 3. März 2020 betreffend Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2019 eine Analyse1 veröffentlicht, die die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen im Asylbereich aufzeigt. Die Situation in den Kantonen wurde durch eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) beleuchtet. Die Autorinnen dieser Studie “Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen” kommen zum Schluss, dass sexuelle Belästigung in vielen Asylzentren zum Alltag gehört. Bei den Untersuchungen seien auch Fälle von Übergriffen und Gewalttaten bekannt geworden – durch Mitbewohner, aber auch durch Betreu-ungspersonen, medizinisches Personal und externe Personen. Insbesondere bei der geschlechter-sensiblen Unterbringung, Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Information von Gewaltbetroffenen in den kantonalen Zentren sowie im Bereich Opferidentifikation und Zugang zu spezialisierten Angeboten wurde Handlungsbedarf erkannt. Nicht analysiert wurde die Situation von Frauen in der Nothilfe und in Zwangsmassnahmen. Die Gefährdungslage für diese Frauen ist jedoch noch höher, der erhaltene Schutz und die Unterstützung sind deutlich geringer. Bund und Kantone sind zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet, die Vorgaben zu Prävention, Unterstützung, Schutz aber auch Unterbringung von geflüchteten Frauen macht.
In diesem Zusammenhang bitten die Fragesteller/innen den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation der geflüchteten Frauen in den kantonalen Asylzentren?
  2. Wie ist die Situation der Frauen in Nothilfeunterkünften?
  3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der Studie des Kompetenzzentrums für Menschenrechte “Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen”? In Kapitel 8 dieser Studie werden 48 Empfehlun-gen formuliert. Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen im Kanton Aargau?
  4. Wie plant der Regierungsrat, die weiteren Handlungsempfehlungen des Bundesrates und des SKMR Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte) umzusetzen?
  5. Welche Massnahmen gibt es bereits und welche plant der Regierungsrat, um auch Frauen und Mädchen in der Nothilfe vor Gewalt zu schützen?
  6. Wie trägt der Regierungsrat der besonderen Situation von gewaltbetroffenen und/oder schwange-ren Frauen im Fall von Zwangsmassnahmen?


    1 https://www.skmr.ch/cms/upload/191016_BR_Situation_Fluechtlingsfrauen.pdf

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