Interpellation Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher), und René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen, vom 3. März 2020 betreffend Aufwand von Igel-Pflegestationen und mögliche Entlastungsmassnahmen

Text und Begründung:
Im Aargau gibt es mehrere Igel-Rettungsstationen (Rheinfelden, Oberentfelden, Arni, Bünzen) die mit viel Idealismus und nimmermüdem Engagement fachkundig verantwortungsvoll viel Zeit und Geld der Rettung und Pflege aufgefundener verletzter oder schwacher Igel widmen. Oberstes Ziel ihrer Rettungsarbeit ist, diese geschützten Säugetiere nach der Gesundung wieder in die freie Natur zu entlassen (die natürlichen Lebensräume werden aber auch immer rarer). Das Netz und die ge-samte Kompetenz dieser Stationen für den Aargau sind gut. Aber die ehrenamtliche Arbeit ist sehr aufwändig. Viele Igel müssen tierärztlich behandelt werden. Das verursacht beachtliche Kosten. Die Stationen werden vermehrt mit Auflagen (des Bundes) belastet und mit damit verbundenen administ-rativen Arbeiten. Der Kanton erteilt eine Bewilligung und kontrolliert die Vorgaben.

Diese Freiwilligenarbeit funktioniert mit viel Idealismus und Kompetenz. Das jahrelange Engagement, welches die Aargauer Igelstationen leisten, ist enorm. Tatsache ist, dass viele der Igel elend veren-den würden, wenn es die Igelstationen nicht geben würde; das Wildtier Igel wäre ernsthaft in Gefahr. Der Strassenverkehr trägt viel zu der Gefährdung der Art bei. Die Igelstationen können aber nicht all ihre Ressourcen zur Pflege verwenden, sondern brauchen viel Zeit/Aufwand die vorgegebenen Wei-sungen (Naturschutzbestimmungen, Tierschutzbestimmungen, heilmittelrechtliche Bestimmungen) zu erfüllen, Kontrollen zu bestehen und Dokumentationen (mit Aufbewahrungspflichten) zu erstellen. Für kostspielige, teilweise vorgeschriebene Tierarzteinsätze, Medikamente und für Futter muss Geld aufgetrieben und Eigenmittel eingesetzt werden. All diese Administration und die Erfüllung von Vor-gaben muss gewährleistet werden – notabene im Zusammenhang mit Tieren, welche ohne die Pflege sterben würden (ähnlich verhält es sich bei Vogel- oder Fledermauspflegestationen, wo ver-letzte Störche, Raub- und andere Vögel sowie Fledermäuse wieder aufgepäppelt werden).


Diese Interpellation soll dazu dienen, mögliche Unterstützung und Entlastung von administrativen und bürokratischen Hürden auszuloten; damit soll der Gefahr begegnet werden, dass Igelstationen auf Grund der vielen Nebenarbeiten aufgeben werden. Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wird erfasst, wie viele Kleinsäuger (davon Igel) jährlich “Strassenopfer” werden?
  2. Wird die Arbeit der diversen Rettungs- und Pflegestationen durch den Kanton nicht nur mittels Aufsicht und Rapportierung “begleitet” sondern auch gewürdigt?
  3. a) Sind die Tierarzt-, Futter, Pflege und Entsorgungskosten, bekannt?
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    b) Da Wildtiere nicht wie Menschen über eine Unfallversicherung verfügen, sind Tierarztein-sätze ein gewichtiger Kostenfaktor. Sieht der Kanton Lösungsansätze, einen Teil der Kosten der Notfall- und Pflegestationen (insb. der Tierarztkosten) mittragen zu können? (da viele dieser Wildtiere Opfer der Strasse/des Verkehrs werden, wäre eine der Finanzierungsoptio-nen zugunsten der Aargauer Igelstationen auch die Strassenkasse?)
  4. Sieht der Kanton Möglichkeiten,
    a) bei der notwendigen formellen Auflage, bei Bewilligungsverfahren, bei der Kontrolle und Ad-ministration Entlastungen zu realisieren oder
    b) sich mittels einem pragmatischen Vollzug selbst zu entlasten?
  5. Sieht der Kanton Möglichkeiten, die Kenntnisse/Schulung der Tierärzte hinsichtlich Unterstützung von solchen Stationen bei der Wildtierpflege zu fördern?
  6. Ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit resp. von Institutionen/Behörden notwendig/sinnvoll, um den Lebensraum für den Igel und andere Kleintiere mitunter im Siedlungsraum nicht weiter einzu-grenzen (z. B. auch im Zusammenhang mit der Bewilligung von Gestaltungsplänen oder Baube-willigungen)?

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