Interpellation von Arsène Perroud, SP, Wohlen (Sprecher), Markus Dietschi, Grüne, Widen, Karin Koch Wick, CVP, Bremgarten, Roland Vogt, SVP, Wohlen, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Dominik Peter, GLP, Bremgarten, Harry Lütolf, CVP, Wohlen, und Gabriel Lüthy, FDP, Widen, vom 3. März 2020 betreffend Höchstspannungsleitung Niederwil – Obfelden

Text und Begründung:
Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinations-instrument des Bundes für den Aus- und Neubau der Hochspannungsleitungen der allgemeinen Stromversorgung (Spannungsebenen 220-kV und 380-kV) und der Leitungen der Bahnstromversor-gung (132-kV). Verantwortlich für den SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG (Gesuchstellerin) strebt den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, 17,3 km langen 2×220 kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (AG) und dem Unterwerk Obfelden (ZH) durch eine 2×380 kV-Leitung an.


In der Begleitgruppe vertritt der Kanton Aargau die Interessen der Bevölkerung. Vertreter aus der Re-gion sind nicht in der Begleitgruppe vertreten. Die Begleitgruppe hat die von der Swissgrid erarbeite-ten Varianten für einen Planungskorridor innerhalb des festgesetzten Planungsgebietes beurteilt. Sie empfiehlt mittels Mehrheitsbeschluss einen Planungskorridor, in welchem vom Unterwerk Niederwil bis zum Siedlungsgebiet der Gemeinde Besenbüren eine Freileitung geführt wird. Die Reusslandchaft soll richtigerweise von Besenbüren bis Jonen mit einer Kabelleitung unterquert werden. Danach soll die Leitung bis zum Unterwerk Obfelden wiederum als Freileitung geführt werden. Dieser Meinung hat sich das Bundesamt für Energie (BFE) angeschlossen. Dies widerspricht der klaren Haltung der Di-rektbetroffenen, wie die Vernehmlassungen eindrücklich gezeigt haben.


Im Rahmen der Vernehmlassung zu den verschiedenen Planungskorridoren haben sich im Jahr 2017 21 von 26 Gemeinden, Verbänden und Organisationen für eine Erdverkabelung von Niederwil bis Obfelden ausgesprochen. Insbesondere haben sich die drei betroffenen Regionalplanungsver-bände sowie die betroffenen Gemeinden klar für eine Vollverkabelung ausgesprochen. Alle Varian-ten für eine Freiluftleitung wurden abgelehnt. Mit der vorgesehenen Leitungsführung werden Natur-schutzgebiete von kantonaler Bedeutung tangiert, das Siedlungsgebiet massiv beeinträchtigt, Naherholungsgebiete entwertet und mit den bis zu 80 Meter hohen Masten wird massiv in das Land-schaftsbild eingegriffen.

Der kantonale Richtplan hält zu Hochspannungsleitungen folgenden Grundsatz fest:
“Beim Neubau, beim Ausbau oder bei der Erneuerung von Übertragungsleitungen sind die verschie-denen Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abzustimmen. Übertragungsleitungen sind unter-irdisch anzulegen, soweit dies technisch und ökologisch sinnvoll sowie finanziell tragbar ist. Es sind
namentlich folgende Interessen zu beachten: Siedlungsentwicklung, Versorgungssicherheit und Net-zoptimierung, Investitions- und Betriebskosten, Immissionsschutz, Bodenschutz, Natur-, Land-schafts- und Ortsbildschutz.”
Der Bewertung der verschiedenen Korridorvarianten kann entnommen werden, dass aus-schliesslich die mutmasslich höheren Erstellungskosten einer Erdverkabelung gegenüber der Freileitungsvariante als einziges Argument für die vorgesehene Korridorvariante herangezogen werden, obwohl die Kosten nicht transparent ausgewiesen sind und zum wesentlich kleineren Übertragungsverlust einer Erdverkabelung keine Aussagen gemacht werden. Die Kosten für die Übertragungsleistung gibt die Netzgesellschaft Swissgrid auf ihrer Website mit lediglich 5 % des gesamten Strompreises an. Dies ist ein vergleichsweise kleiner Anteil.


Mit dem vorgesehenen Korridor und der Freileitungsvariante wird den Grundsätzen in der kantonalen Richtplanung widersprochen. Zudem werden die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Gemeinden negiert. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie stellt sich der Regierungsrat zum vorgesehenen Korridor und zur fast ausschliesslich überir-dischen Leitungsführung?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Vereinbarkeit der vorgesehenen Korridorvariante mit den Grundsätzen des kantonalen Richtplans?
  3. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die Vernehmlassungen der betroffenen Gemeinden nicht negiert werden dürfen und massgeblich bei der Beurteilung der Varianten berücksichtigt werden müssten?
  4. Erachtet der Regierungsrat die Mehrbelastung der Bevölkerung und die massiven Eingriffe in die Landschaft gegenüber mutmasslich tieferer Erstellungskosten als verhältnismässig und vertretbar?
  5. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass wichtige Versorgungsinfrastruktur mit Technologien umgesetzt werden müssen, welche möglichst geringe Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Landschaft haben?
  6. Ist der Regierungsrat bereit, sich im Rahmen des Sachplanverfahrens zur Festlegung der Hoch-spannungsleitung Niederwil – Obfelden für die Anliegen der betroffenen Gemeinden einzusetzen und gegenüber dem Bundesamt für Energie die Vollverkabelung auf dem bestehenden Trassee und den bestehenden Forststrassen zu fordern?

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